Pflegekind (enkel) aufnehmen

  • Hallo
    vielleicht kann mir hier jemand helfen.
    Ich bin Hartz 4 Empfängerin. Aus gesundheitlichen Gründen (depression) möchte meine erwachsene Tochter ihr Kind (8 Jahre) nicht mehr bei sich haben und will das ich mich in Zukunft um die Kleine kümmere.
    Da ich ein gutes Verhältnis zu dem Kind habe und sie schon immer mehrere Stunden/Tage in der Woche bei mir habe , wäre das für meine Enkelin und mich ok.
    Allerdings spricht meine finanzielle Lage dagegen. Hartz4 und Kind - das macht mir sehr zu schaffen.


    Es gäbe die Möglichkeit einer Vollzeitpflege - da wäre die Kleine mein Pflegekind. Ich würde dann vom Jugendamt überwacht werden (wäre ja ok) und bekäme vom Jugendamt Unterhalt - wieviel konnte man mir da auch nicht sagen.
    Die Beraterin sagte nur- es wäre nicht viel mehr als vom Job-Center und ich solle es mir überlegen ob ich nicht besser vom Job-Center Unterhalt für das Kind beantragen will- da würde mir die Überwachung durchs Jugendamt erspart bleiben.


    Für mich bekomme ich, alles gerechnet 705 Euro.
    Wieviel würde ich denn Für ein Kind mehr bekommen- und wie wird das mit dem Kindergeld berechnet ? Meine Tochter ist ebenfalls Hartz 4 - ich bekäme weder von ihr , noch vom Kindsvater Unterhalt .
    Die Situation macht mir schon zu schaffen und mein Kopf ist so benebelt das ich nicht mehr klar denken kann.
    Habe auch versucht mich bei Caritas beraten zu lassen- aber nach viel hin-und-her telefonieren(es waren mindestens 5 verschiedene Stellen- die haben mich wohl hin und hergeschickt) kam nur ein Termin heraus bei dem uns auch nicht weitergeholfen wurde.
    Dazu kommt noch das ich ihr ein Zimmer herrichten müsste- bisher ists nur eine große Abstellkammer - bekäme ich einen Zuschuss zum Renovieren und einrichten? Ihr bisheriges Zimmer teilte sie mit Ihrem Bruder der den Schrank und das Bett behält.


    Weiß hier jemand Rat ?


    Liebe Grüße

  • Vom Jobcenter gibt es für das Kind gar nichts, auch nicht für die Renovierung oder Ausstattung. Es gehört nicht zu deiner BG, denn es ist nicht dein leibliches Kind und einen eigenen Anspruch auf Leistungen hat es auch nicht, da es noch nicht erwerbsfähig ist.


    Von daher solltest du dich nochmal mit dem Jugendamt in Verbindung setzen, ob die was leisten.

  • Hallo!


    Die TE müsste schon eine vom JA autorisierte "Pflegefamilie" sein. Dann könnte das Kind dort hin vermittelt werden, sofern sich die leibliche Mutter diesbezüglich an das JA wendet. Für eine Pflegekind gibt es im Monat ca. 900€. Wie oder ob das mit dem HArtz4 Bezug der TE verrechnet wird, weiß ich nicht.


    LG chico