Rückständiger Unterhalt

  • Hallo zusammen,


    ich hätte einmal eine Frage zum Thema Kindesunterhalt. Wenn der Vater gegenüber dem Kind monatlich 257 Euro zahlen muss, aber aufgrund Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen lediglich 133 Euro zahlen kann, was passiert mit der Differenz? Muss diese nachträglich vom Kindesvater bezahlt werden?


    Vielen Dank!

  • Hallo,
    ...
    Jetzt wäre noch wichtig zu wissen, wie Du zu dem zahlungspflichtigen Vater stehst?


    dms


    Wie ist das gemeint ob ich zu dem zahlungspflichtem Vater stehe?


    Anscheinend bist Du die Ehefrau?


    ... Muss diese nachträglich vom Kindesvater bezahlt werden?


    Vielen Dank!


    Wenn es tatsächlich ein Urteil gibt, dann steht dort eigentlich drin, in welcher Höhe zu zahlen ist.
    Ein Nichtzahlen des Unterhaltes führt doch nicht dazu, dass die Forderung hinfällig wird.
    U.U. fängt ab dem Monat, wo der Betrag nur teilweise gezahlt wurde, für die Differenz die Verzinsung zu laufen.


    Was sollte die Kindesmutter tun:
    Mit dem Urteil zum Gerichtsvollzieher und die Pfändung einleiten.


    Was kann der Vater tun:
    Änderungsklage zum Urteil einreichen, um die Höhe abändern zu lassen
    Rechtlicher Beistand wäre evtl. hilfreich.


    Das waren nur Kurzausführungen und ersetzen nicht weitere Informationen !


    dms


    Nachtrag: ob es auch strafrechtliche Konsequenzen geben kann, habe ich nicht weiter betrachtet


    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von dms () aus folgendem Grund: Nachtrag

  • Guten Abend!


    Um´s mal einfach zusagen, der Differenzbetrag lauft monatlich als Schulden auf, und könnte mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers vollstreckt werden.


    Was aber komisch ist....


    Zitat

    Wenn der Vater gegenüber dem Kind monatlich 257 Euro zahlen muss, aber aufgrund Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen lediglich 133 Euro zahlen kann


    Im Beschluss des Familiengerichts steht, dass der KV 257€ zahlen muss. Das entspricht dem Zahlbetrag der ersten Altersstufe bei einem Einkommen von 1.901 - 2.300€.


    Wenn das Familiengericht von einem solchen Einkommen ausgeht, warum kann der KV dann nur 133€ zahlen? Das entspräche ja lediglich den Leistungen nach UVG.


    Da passt was nicht.


    LG chico