selbst unterhaltszahlungspflichtig und bekomme nun ein neues Kind

  • Hallo,
    habe mal eine Frage. Mein Sohn (6 Jahre) lebt bei seinem Vater, welches wir vor 4 Jahren zusammen entschieden haben. Nun bin ich von meinem neuen Partner schwanger und somit verringert sich ja in 9 Monaten mein Einkommen. Derzeit zahle ich regelmäßig 291,00 € (Titel vorhanden). Verringert sich dann auch der Kindesunterhalt an meinen ersten Sohn? Komme ja dann unter den bisherigen Selbstbehalt. Weiß jemand, wie es sich in dem Fall verhält? Und ab wann muss ich die Änderung dem Jugendamt melden?
    Vielen Dank schon mal im Voraus.

  • Hallo Nimmerland,


    das Urteil von Marmota trifft eigentlich voll zu, allerdings steht dir als MUTTER auch 3 Jahre Erziehungszeit zu. Der KU an deinen Sohn kann sich dennoch vermindern, falls Dein jetztiger Mann nicht genug verdient um alle Bedürfnisse zu decken.

  • Puh .... vielen Dank für das Zusenden des Urteils, ist für mich trotzdem nicht ganz so verständlich...heißt das, ich müsste in der Elternzeit noch einer Nebentätigkeit nachgehen? oder mein jetztiger Partner für mein erstes Kind aufkommen? Sorry...das Urteil ist so fern von meinem Fall, finde ich. Selbstverständlich möchte ich nach max. 24 Monaten Elterzeit wieder arbeiten gehen und angemessen daran für meinen ersten Sohn aufkommen, was ich auch in der Elternzeit gern möchte, aber es geht doch nicht im vollen Umfang, wie gesagt derzeit sind es 291,- € woher soll ich die dann nehmen, wenn ich "nur" das Elterngeld beziehe?!. .... Schade, dass man im Netz nicht klare Antworten findet. Trotzdem vielen vielen Dank für die Antworten.

  • Hallo nimmerland,


    im Internet findet man selten klare Antworten, weil jeder Fall unterschiedlich ist und verschiedene Faktoren berücksichtigt werden müssen. Da kann leider nur ein Termin beim Anwalt helfen :( Kenne das aus eigener Erfahrung :)
    Alles Gute für Euch

  • Ich hoffe ja, dass die Neuberechnung am Ende beim Jugendamt keinen Anlass gibt einen Anwalt einzuschalten. Wie gesagt, bin ja gewillt zu zahlen, nur angemessen sollte es sein :-). Hoffe, dass der EX nicht quer schlägt, denn er hat die Vormunschaft gleich damals an das Jugendamt abgegeben. Ich hoffe auch, dass alles gut wird und man sich auch auf die schönen Dinge konzentrieren kann...möchte ungern noch zusätzlichen Ärger und Sorgen...