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Sohn wohnt nun bei Papa, trotzdem Unterhalt?

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  #11  
Alt 06.09.2011, 22:42
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Hey Leute,

es hat keiner geschrieben das die KM einen zweiten Minijob annehmen muß, nur ist bei Rente ein Selbstbehalt von 770€ anzurechnen.Wenn man jetzt noch die einnahmen aus dem Minijob minus 50€ als Aufwendungen rechnet, kann sehr wohl eine zumindest Teilweise Leistungsfähigkeit eintreten.
Hab Ich aber weiter oben geschrieben das, das erst noch geprüft werden müsste ob und in weit die KM Leistungsfähig gegenüber dem ältern Kind ist.

Die 30 Stunden waren nur allgemein, für Betreuende Eltern die einem Minderjährigen gegenüber zum Barunterhalt verpflichtet sind.

Erst müssen Zahlen her bevor man mehr sagen kann.

gruß Sundown
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