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#1
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hallo,ich möchte gern wissen, ob mir unterhalt zusteht.mein vater hat sich vor 20 jahren aus dem staub gemacht und nie unterhalt gezahlt und derzeit befinde ich mich im erziehungsurlaub. kann ich jetzt noch unterhalt einklagen?
freu mich über jeden hinweis.danke |
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#2
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Hallo Ariane,
ich fürchte die Frage lässt sich so nicht abschliessend beantworten. Es dürfte darauf ankommen, ob und wie der Unterhaltsanspruch damals geltend gemacht wurde bzw, ob dies überhaupt möglich war. Eine Verjährung der entstandenen Unterhaltsansprüche tritt erst nach 30 Jahren ein und sollte somit unproblematisch sein. Hier bietet es sich wohl an einen spezialisierten Rechtsanwalt, also einen Fachanwalt für Familienrecht, aufzusuchen und vor allem im Vorfeld versuchen zu ergründen, ob eine ggf. erfolgreiche Klage auch zu einer Zahlung führen würde - sprich ob beim Vater Kapital vorhanden ist... Gruß Philipp |
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