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Unterhalt - 19 Jahre - Hartz IV - Vater zahlt nicht - Anspruch??

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  #1  
Alt 11.06.2009, 20:07
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Registriert seit: 11.06.2009
Beiträge: 2
Frage Unterhalt - 19 Jahre - Hartz IV - Vater zahlt nicht - Anspruch??

Hallo,

ich hoffe dieser Beitrag ist an der richtgen Stelle und jemand kann mir als Neuling weiterhelfen.

Ich wohne mit meiner Mutter seit diesem Jahr zusammen in einer Mietwohnung. Sie bezieht Harzt-IV, ich habe soeben erfolgreich mein Abitur gemacht und bin bis Ende Juni noch offiziell Schüler, beginne ab dem 01.Juli 2009 meinen Grundwehrdienst.

Offiziell getrennt sind meine Eltern seit September 2007, die Scheidung wurde Ende 2008 eingereicht.

Laut Düsseldorfer Tabelle steht mir ein Unterhalt von 454€ abzüglich 164€ Kindergeld zu, also 290€.
Mein Vater hat davon bisher noch nicht einen €uro bezahlt, sodass ich auch schon einen Rechtsanwalt eingeschaltet habe und den Unterhalt nun einklage.

Meine Frage ist folgende: Mir wurde erzählt, dass die ARGE meine Mietanteile etc. bezahlt, sprich was im Hartz-IV enthalten ist und dass mein Unterhalt davon abgezogen werde. Da ich allerdings überhaupt keine Ahnung habe, ob das auch nur ansatzweise stimmt, richtet sich meine Frage an die Sachkundigen in diesem Forum.

Ist etwas daran, dass von den mir zustehenden 290€ noch Abzüge berechnet werden? Die Warmmiete beläuft sich meines Wissens auf ca. 420€.
Meine Befürchtung ist nun, dass von den 290€ nichts für mich "hängen bleibt", bzw. sich die ARGE oder wer auch immer meinen Unterhalt einsteckt und ich Pech habe.

Die zweite Frage ist, inwiefern mein Vater überhaupt zahlen muss, da er behauptet ich habe bis letzte Woche noch in seiner Wohnung gewohnt. Ich habe da lediglich noch Möbel stehen, da mein neues Zimmer wesentlich kleiner ist, zudem hat er auch nicht vor auszuziehen. Sein Nettoeinkommen liegt bei ca. 1600€.
Muss er rückwirkend für mich zahlen, wenn ja, ab wann und wieviel und muss er das an mich bezahlen oder an die ARGE oder das Jugendamt???

Da ich wie gesagt eigentlich überhaupt keine Ahnung habe und noch auf einen Termin mit meinen Anwalt warte, der bisher auch wenig geholfen hat, außer die Klage einzureichen, dass überhaupt etwas gezahlt wird, hoffe ich doch, dass ihr mir erstmal ein wenig helfen könnt.

Ich hoffe im für mich erstmal positiven Sinn, denn ich lebe echt von meinen Ersparnissen und Nebenjobs und nun bin ich komplett pleite.

So far...
Harzer
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  #2  
Alt 11.06.2009, 21:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
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Also erstmal die Frage, warum du sagst, dass 164 € Kindergeld abgezogen werden von dem dir zustehenden Unterhalt. Maximal könnte deinem Vater die Hälfte, also 82 € angerechnet werden, die er von dem zu leistenden Unterhalt abziehen dürfte. Sofern es keinen Titel (wie ich vermute) gibt, in dem festgelegt ist, wieviel dein Vater an Unterhalt für dich zu leisten hat und du bzw. dein Anwalt ihn nicht in einem offiziellen Anschreiben zur Zahlung aufgefordert hast, muß er nicht rückwirkend zahlen; dies sollte also ein erster Schritt sein. Wenn dein Vater 1600 € Nettoeinkommen hat, kann er den dir laut Düsseldorfer Tabelle zustehenden Regelsatz zahlen. Bei Unterhaltszahlungen für ein volljähriges Kind verbleibt dem Unterhaltsverpflichteten ein Mindestselbstbehalt in Höhe von 1.100 € zzgl. bis zu 5 % berufsbedingte Aufwendungen (wie bspw. Monatskarte oder so).
Viel Stärke. Gruß. Lirafe
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  #3  
Alt 11.06.2009, 21:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2009
Beiträge: 2
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ich komme auf 164€, da ich gelesen habe, dass ab der Volljährigkeit das komplete Kindergeld angerechnet wird.
Mein Anwalt hat ihn dazu aufgefordert zu zahlen, was 50allerdings nicht tut, deswegen klage ich es jetzt per einschalten des Gerichts ein.

Viel mehr Sorgen machen ich mir darüber, wieviel ich von dem zu zahlenen Unterhalt wirklich bekomme, fall es wirklich stimmen sollte dass, mir die Mietanteile etc. angerechnet werden.
Nicht das mir am Ende von dem zu zahlenden Unterhalt nur ein Bruchteil bleiben
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