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#1
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Mein 22 jähriger Sohn lebt als student in einer Wg,sein Unterhaltszahlender vater wird demnächst Arbeitslos.
Der Vater sagt wenn er arbeitslos ist muß er nicht zahlen,er hätte dann nur den selbstbehalt mehr nicht. Muß er das geld irgendwann nachzahlen oder ist er davon befreit. An wenn muß man sich wenden ,den das Jugenamt ist ja nicht mehr zuständig. Vielen dank |
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#2
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Auch wenn er arbeitslos ist muß er weiterhin Unterhalt zahlen wenn er genügend ALG1 bekommt.Ansonsten mußt du am besten den Unterhalt per Titel einklagen so das du etwas in der Hand hast und im Falle der Arbeitsaufnahme den Unterhalt nachgezahlt bekommst.
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