Zurück   Sozialleistungen Forum > Unterhaltsrecht > Kindesunterhalt

Unterhalt bei Auszug

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 21.04.2009, 20:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 1
Standard Unterhalt bei Auszug

Hallo,

eine Frage welche mich sehr interesiert. Ich bin seit 2 Jahtren geschieden. Meine EX wohnt seit dem 01.01.2009 allein in einer 4-Raum-Wohnung, da unsere Tochter mit ihrem Freund eine eigene Wohnung bezogen haben. Er ist Student, sie jedoch wartet auf einen Studienplatz. Bisher habe ich nur den normalen Unterhalt überwiesen. Jetzt sagt sie, dass ich den UNterhalt so zahlen muss, als ob sie studiert. Welchen Unterhalt muss ich nun wirklich zahlen? Kann mir einer einen Tip geben? Danke für Eure UNterstützung.

Sepp
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 22.04.2009, 07:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.281
Standard

Also erstmal: Wie alt ist denn deine Tochter? Ich glaube nicht, dass du jetzt mehr Unterhalt zahlen mußt, weil sie sich entschlossen hat, aus dem Elternhaus zu ziehen. Sie mußte es ja nicht zwinend tun, denke ich (es sei denn, der Studienort liegt ganz woanders). Der Unterhalt für das Kind errechnet sich nach deinem Einkommen. Wenn du sehr gut verdienst, erhält sie vielleicht daneben kein Bafög, anderenfalls aber könnte sie auch Bafög beantragen. Auch das Bafögamt möchte dazu die Voraussetzungen prüfen, also wieviel sie von dir bekommt. Wenn sie "nur" deinen Unterhalt bekommt, kann sie zusätzlich Wohngeld beantragen. Aber um alles genauer beantworten zu müssen, bräuchte man mehr Angaben von dir, so gibt es noch zu viel "wenn" und "aber". (Übrigens müßte - wenn sie es aufbringen kann - weiterhin auch die Mutter ihren Beitrag zur ersten Ausbildung/Studium leisten.)

Ach ja - und falls ihr bzw. deine Tochter das noch nicht getan hat, sollten ihre Ma und sie beim Arbeitsamt/Kindergeldkasse einen Abzweigungsantrag betreffend das Kindergeld stellen. Dann wird es direkt an sie, nicht mehr an die Mutter überwiesen.

Gruß. Lirafe
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Auszug-U25 seideline Wohnung und Miete 7 14.12.2009 16:43
Auszug mit 20? Bfire Wohnung und Miete 11 06.11.2009 15:09
Tochter wird 18, Auszug, Unterhalt - Kindergeld ? Mascha68 Kindesunterhalt 4 20.04.2009 14:14
Um/Auszug alleinerziehend sunny119 Wohnung und Miete 0 22.03.2009 20:01
auszug?? puppentier Wohnung und Miete 1 12.11.2008 23:04