Unterhalt für ein 18 Jahre altes Kind?

  • Hallo, meine Tochter aus erster Ehe wurde im Mai 18 Jahre. Ausgezogen ist sie aber letztes Jahr im Oktober wegen angeblicher familierer Probleme. Sie wohnte ca. zwei Wochen bei einer Freundin anschließend bei meinen Eltern. Eine Ausbildung zur Hauswirtschafterin wurde abgebrochen, bzw. ich musste sie im März2008 abmelden wegen zu vieler Fehltage und Fehlverhaltens. Mitte Mai bekam sie dann einen Job. Sie arbeiteteca. 62 Stunden im Monat. 3 Monate Probezeit. Auf mein Anraten hin bezog sie dann in der Nähe ihrere Arbeitsstätte eine kleine Wohnung. Anfang August hatte sie dann zu Hause einen Unfall, brach sich das Handgelenk. Einen Tag bevor die Probezeit ablief rief nun der Arbeitgeber an das ihr Vertrag nicht verlängert wird. Ihr blieb nichts anderes übrig als die Wohnung wieder zu kündigen. Der Auszug war nun am Dienstag 30.08.2008. Da ich mit meiner Tochter die letzten zwei Wochen einige Probleme wieder hatte weiß ich auch nicht wo sie nun ist. Gestern nun bekam ich einen Anruf vom Jungendamt. Ob denn meine Tochter wieder nach Hause kann. Das Problem ist ich habe mit meinem zweiten Mann drei Kinder zusammen. Das Zimmer das sie vorher bewohnte hat jetzt ihre kleine Schwester. Ich weiß nicht wie das gehen soll. Es ist einfach kein Platz da. Meine Tochter ist also obdachlos meinte der nette Herr. Nun sind wir als Eltern angeblich wieder Unterhaltspflichtig. Meine Frage ist muss ich als Mutter Unterhalt bezahlen? Ich bin bis Ende des Jahres noch im Erziehungsurlaub, mache aber einen 400 Euro Job. Kann man mir von diesem Geld was nehmen? Ich würde ihr gerne helfen aber wie. Meine Tochter schläft gerne lange das geht bei uns aber nicht da sind die nächsten Prolbeme vorprogramiert. Sie könnte sofort bei MC Donalds anfangen zu arbeiten aber das mag sie nicht. Es ist einfach zum Harre ausreisen.

  • Volljährige Kinder haben in der Regel für sich selbst zu sorgen, es sei denn, sie sind dazu auf Grund laufender Schulausbildung oder Studiums nicht in der Lage.


    Da bei volljährigen Kindern nach der Vorstellung des Gesetzgebers keine Erziehung und Pflege mehr erforderlich ist, sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet. Das für die Höhe des Unterhalts zu Grunde zu legende Einkommen ergibt sich dann aus der Addition der Einkommen beider Elternteile. Der Selbstbehalt beträgt für jeden Elternteil 1.000,00 EUR.


    Da sie jedoch auch Unterhaltsanspruch an ihren Vater hat, ist zu prüfen, ob er leistungspflichtig wird. Wenn dieses nicht möglich ist, ist zu prüfen, ob deine und seine Eltern (also ihre Großeltern) dieses leisten können.


    Da sie bereits bei deinen Eltern gewohnt hat, scheint es zumindest von dieser Seite her möglich zu sein. Jedoch muss die Unterhaltspflicht dann auf beide Großelternseiten aufgeteilt werden.


    Soweit zum Unterhaltsrecht.


    Anspruch auf ALG II hat sie nicht, da hier die u25-Regelung zunächst trifft. Die Probleme, die du bei dir im Haushalt schilderst, sind leider nicht so schwerwiegend, wie es das Gesetz fordert. Daher würde die ARGE einen Einzug in deinen Haushalt "erzwingen".

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D