Unterhalt für minderjähriges Kind

  • Hallo zusammen,


    ich hätte da eine Frage bezüglich des Unterhaltes eines minderjähringen Kindes. Zur Zeit bekommt die Kindesmutter einen Unterhaltsvorschuss in Höhe von 133,00 Euro, der auch vom Kindesvater an das Jugendamt bezahlt wird. Seit einigen Monaten hat sich das Einkommen des Kindesvaters erhöht, so dass dieser normalerweise in der Lage wäre, den höheren Unterhalt zu zahlen. Jetzt meine Frage. Kann die Kindesmutter den Unterhalt nachträglich einfordern oder muss der Kindesvater erst mit Aufforderung der höheren Unterhalt zahlen? Gibt es da bestimmte Fristen, die eigenthalten werden müssen?



    LG

  • Guten Abend,


    wenn der KV hier nun eine höheres Einkommen erziehlt, muss der das dem JA melden. In diesem Fall nur, weil er nicht den Mindestunterhalt leistet. Sonst sind höhere Einkommen nicht meldungspflichtig.


    Meiner Ansicht nach, muss der KV höheren Unterhalt leisten, ab dem Zeitpunkt, an dem er mehr Einkommen hatte.


    LG chico