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Unterhalt für nichteheliche Kinder

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  #1  
Alt 04.09.2008, 18:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.09.2008
Beiträge: 1
Standard Unterhalt für nichteheliche Kinder

Hallo!Ich habe einen Mann mit dem ich verheiratet bin und er hat ein nichteheliches Kind für das er Unterhalt zahlen muß.Sie ist fast 16.Nun meine Frage :Mein Mann bekommt warscheinlich wenn alles klappt wieder Arbeit verdienst etwar 1800Brutto !Ich verdiene 800-900euro brutto.Wieviel müßte mein Mann an Unterhalt zahlen?Und wird mein Gehalt auch angerechnet?Ich habe nämlich ein Kind das keinen Unterhalt bekommt ,weil meine Tochter ihr Vater vom Arbeitsamt bekommt und wohl nicht zahlen kann.
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  #2  
Alt 05.09.2008, 12:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2006
Beiträge: 550
Standard

Hallo sonjabig,

auch wenn deine Frage im falschen Forum steht:

Dein Gehalt wird natürlich nicht zur Unterhaltsberechnung mit herangezogen.
Weitere Fragen hierzu kannst du hier unter www.sozialer-brennpunkt.de
stellen.

LG
Kätzchen35
__________________
Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!
www.sozialer-brennpunkt.de
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  #3  
Alt 05.09.2008, 18:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2008
Ort: NRW
Beiträge: 1.110
Standard

Wieso falsches Forum? weil es nicht bei dir auf der Seite passiert?

also, sie ist richtig hier im Forum und auch im Thema ( Sozialleistungen Forum > Unterhaltsrecht > Kindesunterhalt ) Wo sollte sie sonst schreiben?

Also, Sonja,

Du hast für deine Tochter Unterhaltsanspruch gegen deren Vater, sollte er nicht zahlungsfähig sein, steht dir Unterhaltsvorschuss vom Sozialamt zu. Umgehend beantragen! Auch Kindergeld, was du hoffentlich schon beziehst, steht deiner Tochter zu.

Dein Einkommen wird bei Unterhaltsforderungen deines Mannes nicht mit berechnet, sofern ihr Gütertrennung vereinbart habt. Wenn ihr bei Eheschließung nichts vereinbart habt, gilt gesetzlich die Gütertrennung als vereinbart. Bei Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft bin ich mir nicht sicher, wäre aber denkbar, dass dein Einkommen nicht berücksichtigt wird. Da Unterhaltsforderung eh über Anwälte laufen, solltest du einen Fachanwalt für Familienrecht befragen oder den Anwalt deines Mannes.
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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  #4  
Alt 05.09.2008, 19:11
Administrator
 
Registriert seit: 29.04.2006
Beiträge: 205
Standard

Der Beitrag wurde verschoben, daher ist bzw. war der Hinweis auf das Forum zutreffend.

Gruß

Philipp
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  #5  
Alt 05.09.2008, 19:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 1.023
Standard

@ TheNextOne

hast du hier nicht gestern selbst geschrieben, dass der beitrag im falschen forum ist?
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  #6  
Alt 06.09.2008, 00:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2008
Ort: NRW
Beiträge: 1.110
Standard

@Kätzchen35, sorry.. wusste nicht, dass der Beitrag vorher in nem anderen Forum stand... bitte nicht böse sein...

@advokat:

wie wo was?... nicht das ich wüßte
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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