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hallo...
meine große tochter ist 19 jahre alt und hat vor kurzem das abi gemacht.....sie bewirbt sich fleißig und steht auch schon auf viele wartelisten für einen ausbidlungsplatz. sie wohnt noch bei mir und der vater und ich mussten waren bis juli 2008 (schulende) unterhaltsverpflichtet. das jugendamt gab ihr jetzt die auskunft, dass sie erst wieder anspruch auf unterhalt hat, wenn sie einen unterschriebenen ausbildungsvertrag hat. das heißt, sie bekommt vom vater in der zeit von august - september keinen unterhalt und ich muss sie solange wohl oder übel alleine über wasser halten. ist das wirklich richtig so....und haben wir bzw. sie einen anspruch dem vater gegenüber????? und wie ist das denn jetzt mit der neuberechnung für meine kleine tochter, wenn der vater nur noch eine unterhaltberechtigte hat....bekommt sie dann jetzt mehr, weil die große schwester herausfällt?????? viele fragen und ich hoffe auf ganz viele antworten vielen dank im voraus claudia |
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