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#1
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Moin,
zur Zeit bekomme ich Kindesunterhalt von meinem Vater, da ich noch studiere. Ende diesen Monats werde ich allerdings fertig. Da momentan noch nicht sicher ist ob ich direkt einen Job haben werde, wollte ich fragen, ob es im Unterhaltsrecht eine Übergangszeit bis zum Job gibt. Auch wenn ich direkt im Juni arbeiten könnte, würde ich ja erst Ende Juni das erste Gehalt bekommen und wäre den gesamten Monat ohne Einkommen. Gibt es solch ein Übergangsgeld oder muss ich Hartz 4 beantragen? Viele Grüße |
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#2
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Wenn du dein Studium abgeschlossen hast, haben dir deine Eltern/hat dir dein Vater eine Ausbildung finanziert, also bis zu deren Beendigung Unterhalt gezahlt. Mehr Unterhalt müssen Eltern nicht zahlen, also wie vorbeschrieben entweder, bis eine Ausbildung finanziert - abgeschlosen ist, oder aber das Kind das 27. Lebensjahr vollendet hat.
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