Unterhalt nach Hochzeit

  • Hallo!


    Ich hoffe Ihr könnt mir ein bisschen weiter Helfen. Bei mir ist alles etwas komplizierter :-(


    Also es geht darum, ich lebe mit meinem Freund seit 3 Jahren zusammen. Mein Freund hat noch aus einer früheren Beziehung eine (uneheliche) Tochter von 8 Jahren. Für diese zahlt er regelmäßig Unterhalt.


    Da sein Einkommen aber sehr schwankend ist,(arbeitet auf dem Bau, und da wird er nur nach Leistung bezahlt und wenn er nicht arbeiten kann weil das Wetter schlecht ist oder keine Aufträge da sind, gibt es kein Geld!) ist er teilweise nicht in der Lage den vollen Unterhaltssatz zu zahlen.


    So jetzt bekommen mein Freund und ich im September gemeinsamen Nachwuchs.


    Wir wollten heiraten aber eigentlich erst in zwei Jahren. Jetzt sind wir am überlegen, ob wir, da das Würmchen unterwegs ist schon früher gehen sollen.


    Meine Bedenken sind jetzt aber die Finanzielle Seite. Jetzt fällt bitte nicht mir Schuhen und Strümpfen über mich her. Ich liebe meinen Freund und heirate ihn deshalb aber ich setzte mich ja nicht freiwillig in eine Finanzielle Schlangengrube wo ich finanzielle Nachteile habe nur wegen einer Hochzeit.


    Ich verdiene wenn ich Vollzeit arbeite mehr als mein Freund. Ich werde ein Jahr Elternzeit machen und danach werde ich Vollzeit wieder weiter Arbeiten gehen.


    Meine Frage ist jetzt wäre ich nach einer Hochzeit und nachdem ich wieder Vollzeit Arbeite und mein Mann dann evtl nicht in der Lage ist den vollen Unterhaltssatz zu zahlen irgendwie belang bar?
    Oder hat es eine Auswirkung auf den Selbsterhalt oder sonstiges?


    Ich mein dem Kind steht der Unterhalt ja zu um gottes willen.


    Aber ich habe keine Lust für ein mir Fremdes Kind Unterhalt zahlen zu dürfen.
    Ich für meinen Teil muss nach einem Jahr wieder arbeiten gehen, und mein Kind in die Kita bringen weil ich es mir nicht leisten kann.

  • Das es nicht dein Kind ist, bist du in keiner Weise unterhaltspflichtig. Da aber dein Freund eurem gemeinsamen Kind ab der Geburt und dir während des Mutterschutzes unterhaltspflichtig ist, müsste der Unterhalt sowieso neu berechnet werden, so dass die Zahlung an das erste Kind geringer werden.