Unterhalt nach Studium

  • Hallo zusammen,


    Ich beende im März mein Studium und habe bisher 330€ Unterhalt von meinem Vater erhalten. Ich bin ein uneheliches Kind und 20 Jahre alt, das einzige meines Vaters. Ich verstehe mich gut mit meinem Vater und möchte ihm nicht auf der Tasche liegen. Ich ziehe nun aus meiner Wohnung wieder zurück zu meiner Mutter. Ich habe noch bis März einen Studentenjob bei dem ich ganz gut verdiene. Dieser fällt nun aber ab März weg. Das Kindergeld auch und der Unterhalt soweit ich weiss doch auch. Ich stehe also ersmal ohne alles da, bemühe mich natürlich einen job zu finden, was in meinem Geschäftszweig (Film/TV) nicht ganz einfach ist, vorallem nicht, wenn es was festes sein soll.


    Nun habe ich die Frage: Wenn ich nicht direkt einen Job bekomme oder nichts Festes, ist mein Vater dann immernoch verpflichtet mir Unterhalt zu zahlen?


    Liebe Grüße

  • Hallo yeehaw,


    wenn du dein Studium abgeschlossen hast, ist dein Vater nicht mehr unterhaltspflichtig für dich. Sprich, auch uns Akademikern bleibt oft der Gang zum Amt nicht erspart :(
    ging mir genauso, und es gibt da auch noch die Altersgrenze, also wenn du evtl. noch im Studium steckst, aber z.B. schon 27 bist, müssen die Eltern auch nicht mehr zahlen-aber du bist ja noch jung;)Nur für den Fall, daß du vielleicht noch was anderes studieren willst....

  • ach ja, wenn du wieder zu deiner Mutter zurückziehst, musst du dran denken, daß du kein Hartz4 bekommst, weil deine Mutter bis 25 für dich aufkommen muss und du auch kein Anrecht auf eine eigene Wohnung hast.Aber wir gehen ja davon aus, daß du schnellstens einen Job findest!

  • Sempaisusi28;


    was ist den das für Senf? Die Eltern sind nur solange Unterhaltspflichtig wie sich der Schößling in der Ausbildung befindet! Ist ein abgeschlossenes Studium demnach keine Ausbildung?


    Ich habe so den Eindruck Ihr Zwie Spezis macht hier gemeinsame Sache und wollt uns mal ein bischen veräppeln!


    Das muss ja ein dolles Studium gewesen sein, wenn Ihr das nicht wisst!


    Gruss

  • Wenn Du schon son Scheiss schreibst músste nicht 2 Zeilen vorher für den Papa genau das Gegenteil aufführen Du Pappnase!




    Habt Ihr grade auf'm Amt eure Mittagspause oder was ?!



    Vielleicht sollte der Admin Mal die E-mail adresse Rückverfolgen!!!

  • Was die Akademiker heute so alles über sich ergehen lassen müssen!


    Da kommt die Frage auf, seid ihr was besseres?
    Wenn ich mir die Beträge so ansehe, dann gute Nacht Deutschland, bei so einer Führungselite.


    Ach ja so nebenbei ihr Akademiker, ein bischen Beileid von mir.


    Klaus

  • Danke für die Antworten.
    Ich habe so das Gefühl, dass sich ein paar Leute hier, den Spaß machen, die Themen mit Ihren Beiträgen in andere Richtungen zu führen.... aber naja, viel Spaß noch dabei.


    Danke auf jeden Fall für die Einträge, die mir geholfen haben.


    Und Nebenbei: Ja man kann mit 20 1/2 ein Studium beendet haben... Indem man mit 5 in die Schule kommt, mit 17 Abi macht und dann direkt loslegt...


  • Die Eltern sind nur solange Unterhaltspflichtig wie sich der Schößling in der Ausbildung befindet! Ist ein abgeschlossenes Studium demnach keine Ausbildung?


    aber kommen da nicht noch 3 Monate drauf? -> "Hat ein Kind egal aus welchen Gründen ein Studium beendet, hat es noch Anspruch auf Unterhalt während einer Bewerbungsfrist von drei Monaten."
    -> http://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/#ixzz31tEtcjhm

  • Hallo Julia,


    diese Auslegung finde ich sehr fragwürdig. Das hätte ich dann mal mit einem entsprechenden Urteil belegt. Das bleibt Finanztip schuldig.


    Nach einschlägiger Rechtssprechung besteht Anspruch auf Unterhalt in einer Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, wenn der anschließende Ausbildungsabschnitt bereits terminiert ist.


    Die Unterhaltspflicht endet, zum Ende eines Studiums in der Regel mit dem Kolloquium. Bewerben kann sich der Student auch schon in der Zeit seiner Masterarbeit.


    Also, was Finanztip da schreibt, ist m.M.n. Quatsch.


    LG chico

  • o.k., das wird aber leider trotzdem so angewendet vom Jobcenter, habe ich jetzt gelesen. Also die 3 Monate nach dem Studienabschluss, ist man dann laut dem Jobcenter noch unterhaltsberechtigt. So ein Schreiben kommt dann von denen: "zur Bearbeitung Ihrer Leistungsangelegenheit benötigen wir folgende Unterlagen (...):
    - Begründung, warum Ihr Vater seine Unterhaltszahlungen eingestellt hat; Nachweis und Bestätigung auch durch Ihren Vater Herrn XY. Es gilt als zumutbar, dass Eltern ihre Kinder nach Beendigung des Studiums noch für die Zeit der Arbeitssuche und Bewerbungen unterstützen."