Unterhalt über 20 Jahre mit eigenen Kind?

  • Ich habe eine Tochter die ist 20 Jahre alt hat selber eine Tochter von 1 Jahr. Sie lebt mit Ihren lebenspartner
    zusammen in einer Wohnung. Er geht normal Arbeiten etwa 900,- Euro Netto. Meine Tochter fägt jetzt eine
    Lehre an und hat etwa 240,- Euro im Monat. Sie bekommt kein BaB.Als extras kommen dazu Kindergeld für
    sie und das Kind. Muß ich Ausbildungsunerhalt zahlen oder Kindesvater ?

  • Da die Tochter nicht mehr in Deinem Haushalt wohnt, ist die Frage nicht so einfach zu beantworten. Grundsätzlich, hat jedes Kind nach dem BGB einen Unterhaltsanspruch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres wenn es sich in einem Studium o.ä. befindet. Oder auch bis zu einer abgeschlossenen ersten Berufsausbildung. Allerdings muß das Kind auch zielstrebig auf die Erlangung einer Erstausbildung hinarbeiten. D.h. nach dem Verlassen der Schule i.d.R. mit 16 Jahren kann ein sogenanntes Findungsjahr zugestanden werden. Danach muß ersichtlich sein, dass der Beginn einer Berufsausbildung aus objektiven Gründen nicht möglich war. Auch sind bei der Anspruchsberechnung des Kindes dessen gesamten Einkünfte bis auf eine Ausbildungspauschale mit heranzuziehen. Ganz entscheidend ist auch ob Du überhaupt finanziell in der Lage bist Unterhalt zu zahlen.
    Im übrigen besteht für den Lebenspartner Deiner Tochter keine Unterhaltpflicht ihr gegenüber. Laut BGB § 1601 besteht diese nur unter Verwandten in gerader Linie. Aber selbst wenn die Tochter verheiratet wäre könnte unter bestimmten Voraussetzung noch ein Unterhaltsanspruch bestehen.