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#1
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hallo, wollte mal folgende frage los werden....
bei der Unterhaltsberechnung geht es ja um den nettoverdienst. wie sieht es mit Zuschüssen wie, Sonntags zuschlag, Wochenend und nachtzuschlag aus, die werden bei mit dem Bruttolohn Gelisstet, auch Überstundenauszahlungen sind da dabei....... nach dem das alles als brutto auf meinem lohnzettel steht wird daraus mein netto berechnet, zählt das da alles mit rein oder nur die 1500€ netto die laut arbeitvertrag raus kommen??? mfg und vielen dank für die Hilfe im voraus!!! |
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#2
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netto ist dass, was du auf dein konto vom arbeitgeber überwiesen bekommen hast. auch die steuerfreien schichtzulagen zählen dazu.
bei den überstunden musst du aufpassen, denn hier ist die frage, ob diese regelmäßig anfallen. |
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#3
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ok, diese sind immermal verschieden, mal gibt es keine und mal 30 oder 50, je nachdem wie mein chef lust hat.... soll ich da einen durchschnitt nehmen??
kann man die schichtzuschläge irgendwie umgehen?? mfg dave1981 |
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#4
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die schichtzulagen kannst du nur umgehen, wenn du keine schichten mehr schiebst.
![]() die werden 100% auf das unterhaltspflichtige einkommen angerechnet. weitere antworten findest du hier: http://www.scheidung-online.de/spesen.html |
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#5
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also ich muss dazu sagen das wir nicht verheiratet waren und getrennt gelebt haben
macht das einen unterschied??? |
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#6
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hi dave das was du verdient hast in 1 monat ist egal die machen ein jahres deurchschnitt.uberstunden sind auf eine seite gut man hat mehr geld aber die sind nicht immer gleich und wer weiss ob du nachstest jahr auch soviele machen kannst.was bei dir auf,n konto geht ist dein netto und das zahlt.ja als unterhalt zahler hast du es nicht leicht nur lass dich nicht verappeln was dir zusteht ist fur dich du hast das recht zu leben und nicht nur zu existieren kopf hoch
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