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Unterhaltsanspruch

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  #1  
Alt 22.09.2008, 19:21
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Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 16
Standard Unterhaltsanspruch

Ich habe da mal eine Frage.
Mein leiblicher Vater hat meine Mum nach der Geburt verlassen uns sich seidher nicht um mich gekümmert. Die ersten Jahre hat er auch Unterhalt gezahlt. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Habe praktisch ab dem 13. Lebensjahr keinen Cent Unterhalt bekommen. Meine Mum hat es dann auch eingeklagt und es kam auch zur Verhandlung. Leider ist auch nach der Verhandlung kein Geld geflossen. Als ich dann 18. geworden bin musste ich die Sache selber in die Hand nehmen. Ich habe mir eine Rechtsanwältin gesucht und bin mit ihr alles durchgegangen. Am Ende hat mir meine Rechtsanwältin eine liste erstellt aus der ersichtlich wurde das er insgesamt mittlerweile um die 20.000 Euro Unterhalt schuldig ist. Da er aber weitere Kinder hat und diese am Unterhaltsanspruch mehr Recht haben wurde mir von der Anwältn gesagt das sie nichts machen kann und ich auch keinen rechtlichen Anspruch auf dieses Geld habe. Stimmt das denn? Ich meine die ganzen Jahre die er nicht gezahlt hat sind so einfach hinfällig nur weil er weitere Kinder hat? Das ganze ist jetzt schon mittlerweile 2 -3 Jahre her. Ich bin jetzt 24 und überlege die ganzen Sache nochmal ins Rollen kommen zu lassen. Möchte mich aber vorher vergiwissern ob ich diesen Anspruch noch habe das Geld einzuklagen?
Ich hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann....
LG Antje
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  #2  
Alt 23.09.2008, 10:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2008
Ort: NRW
Beiträge: 1.110
Standard

Es gibt hier das Problem der sogenannten volljährigen (über 18-jährige) privilegierten und nicht privilegierten Kindern.

Priviligiert sind die Kinder, die noch nicht 21 sind, noch im Haushalt eines Elternteils wohnen und noch zur Schule gehen. Alle drei Vorraussetzungen müssen erfüllt sein, um einem minderjährigen Kind gleichgestellt zu werden. Daher ist die Aussage deiner Rechtsanwältin zum Teil richtig. Gleichzeitig hat dein Vater dir gegenüber einen Selbstbehalt von 1100 €. D.h. ein Einkommen, was diese Grenze nicht überschreitet, kann er für sich verwenden. Gegenüber seinen priviligierten und minderjährigen Kindern besteht ein Selbstbehalt von 900 €, bei Arbeitslosigkeit deines Vaters 770 €.
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.

Geändert von TheNextOne (23.09.2008 um 10:21 Uhr)
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