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#1
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Hallo,
ich wohnte das letzte Jahr bei meinem Vater, befinde mich zur zeit in einer schulischen Ausbildung die noch bis Februar 09 geht und bin derzeit bei Freunden untergekommen da mich mein Vater wegen meinen finanziellen Problemen vor die Tür gesetzt hat und ich mir nun eine neue Bleibe suchen darf. Das Kindergeld, welches er ja zur Zeit noch bezieht, steht mir ja bei Auszug sowieso zu. Abaer wie sieht es mit sonstigen Leistungen seinerseits aus? Ist er verpflichtet, mir Unterhalt o.ä. zu zahlen? |
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#2
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hallo nun ich weiß von mir selber das der vater sowie auch die mutter für dich unterhaltspflichtig sind wenn du noch keine abgeschlossene ausbildung hast eltern müssen ihre kinder bis zur ersten abgeschlossenen ausbildung ünterstützen natürlich darfst du diese ausbildung nicht abbreche denn sonst ist die unterhaltspflicht aufgehoben außerdem müssen deine eltern egal ob mutter oder vater dich bis zum 25.lebensjahr bei sich wohnen lassen darüber gibt es auch so eine neue klausel das beste für dich ist ein anwalt es gibt sehr gute anwälte dich auch mit gerichtskostenbeihilfe arbeiten das heißt er kostet dich dann garnichts mehr geh zu deinen eltern und lege die situaton klar entweder sie zahlen freiwillig oder du gehst zum anwalt ich wünsche dic viel glück weiterhin und denk daran nach regen folgt auch wieder sonnenschen leibe grüße aus regensbrug
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