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Unterhaltsanspruch Volljähriges Kind

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  #1  
Alt 01.09.2011, 16:26
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Beiträge: 14
Standard Unterhaltsanspruch Volljähriges Kind

Hallo , kann mir jemand sagen wieviel Unterhalt ich für meinen Volljährigen Sohn wirklich noch Zahlen muss ?
Ich bin langsamm echt Sauer er geht nicht mehr zur Schule .. und ist nicht mal in der lage sich wenigstens einen 400€ job zu suchen wenn er schon keinen Ausbildungsplatz findet ! Sohn ist 18 Jahre

Gehalt Exfrau : 1100€ Netto
Mein Gehalt 1430€ Netto

nach dem was ich errechnet habe sind das so ca: 240€ Allerdings stellt sich mir die frage ob ich davon meine
Fahrtkosten von 90€ abziehen darf die mir das Gericht vor 1 Jahr im Unterhaltsprozess anerkannt hat (Schriftlich)

mfg Stallo
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  #2  
Alt 01.09.2011, 16:31
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Beiträge: 14
Standard

Zitat:
Zitat von Stallo Beitrag anzeigen
Hallo , kann mir jemand sagen wieviel Unterhalt ich für meinen Volljährigen Sohn wirklich noch Zahlen muss ?
Ich bin langsamm echt Sauer er geht nicht mehr zur Schule .. und ist nicht mal in der lage sich wenigstens einen 400€ job zu suchen wenn er schon keinen Ausbildungsplatz findet ! Sohn ist 18 Jahre

Gehalt Exfrau : 1100€ Netto
Mein Gehalt 1430€ Netto

nach dem was ich errechnet habe sind das so ca: 240€ Allerdings stellt sich mir die frage ob ich davon meine
Fahrtkosten von 90€ abziehen darf die mir das Gericht vor 1 Jahr im Unterhaltsprozess anerkannt hat (Schriftlich)

mfg Stallo
Und dazu noch eine 2te Frage .. wenn ich meine jetzige Partnerin Heirate ändert sich dann etwas am Untrhalt ! Meine Partnerin hat 2 Kinder die nicht von mir sind, aber im Haushalt leben ! Würde das weil er Volljährig ist berücksichtigt werden ?
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  #3  
Alt 01.09.2011, 18:55
Marmota
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Wenn dein Sohn keiner Ausbildung nachgeht, hat er auch keinen Unterhaltsanspruch.
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  #4  
Alt 02.09.2011, 05:17
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Beiträge: 310
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Hallo Stallo,

1. Warum zahlst du überhaupt noch Unterhalt, ohne Ausbildung hat der junge Mann keinen Anspruch.

2. Nein die Kinder Deiner evtl. Frau werden nicht anerkannt.

gruß Sundown
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  #5  
Alt 02.09.2011, 09:45
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Beiträge: 313
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Wenn dein Sohn keine Ausbildung macht oder nicht mehr zur Schule geht, brauchst du keinen Unterhalt zu zahlen.
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  #6  
Alt 02.09.2011, 16:56
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Beiträge: 14
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Das ist ja mal sehr interessant !! Er meinte er geht noch zur schule aber auf keinem Gymnasium oder Gesamtschule sondern so eine art Berufsvorbereitungsschule die auch nur 2mal in der Woche stattfindet für 3-4 Stunden jeweils ....

ich hoffe das ändert jetzt nicht die gute Nachricht ! Das es wie gesagt nur 2mal die Woche ist und keine Normale Schule wo man einen Abschluss bekommt !


mfg Stallo
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  #7  
Alt 02.09.2011, 17:06
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Beiträge: 4.501
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Wenn er eine Berufsvorbereitung macht dann ist das auch eine Art Schule die ja dazu dienen soll das er im Anschluß eine Ausbildung beginnen könnte.Er müßte dir das doch auch schriftlich nachweisen können um was für eine Art Schule es sich handelt.Bei der Berufsvorbereitung geht man auch täglich.Und wenn schon nicht in die Schule dann zumindestens in ein Praktikum.
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  #8  
Alt 02.09.2011, 17:31
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Beiträge: 14
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Er hat mir grab mitgeteilt das er nichtmal mehr dahin geht !! Ok !! :-)

Ich hab ihm auch mitgeteilt das ich ihn von heute auf Morgen nicht hängen lassen will und ihn erstmal Fairerweise 100€ Taschengeld Überweisen werde ! (Er Wohnt ja noch bei Mama) Er war damit auch gleich
Einverstanden !


mfg Stallo
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  #9  
Alt 03.09.2011, 22:11
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Was ich aber mit der 2ten Frage meinte ist :

Wenn ich meine Partnerin Heirate und Steuerklasse 3 haben und dann so rund 200€ Netto mehr hab! Muss ich dann wenn er einen Ausbildungsplatz findet mehr zahlen als ich das jetzt müste ?
Weil meine Verlobte hätte dann ja mit Steuerklasse 5 weniger Geld ... Dann würden wir ja fürs Heiraten bestraft !!


mfg Stallo
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  #10  
Alt 04.09.2011, 09:52
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Beiträge: 310
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Hallo Stallo,

Nun auch wenn Du Stkl. 3 hast, wird das Einkommen dennoch bei Stkl. 4 berechnet. Du könntest ja sonst auch umgekehrt hingehen und sagen "Ich hab Stkl.5, und kann keinen KU zahlen".
Desweiteren steht Dir noch eine Privaterentenversicherung zu die Du mit 4% des Vorjahresbrutto in abzug bringen darfst.
Also bestraft werdet Ihr auf keinen Fall wenn Ihr Heiratet.

Das Du 100€ Taschengeld zahlst find Ich ok. Aber einen 400€ Job sollte er sich dennoch suchen.
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