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Unterhaltspflicht bei 22 jährigem Sohn

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  #1  
Alt 16.05.2009, 21:34
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Registriert seit: 02.12.2008
Beiträge: 14
Standard Unterhaltspflicht bei 22 jährigem Sohn

Hallo zusammen,

habe da mal eine Frage. Mein Partner hat einen 22 jährigen Sohn, der bis Dezember 2008 bei uns gelebt hat. Seit dem 01.01.2009 wohnt er mit seiner Freundin zusammen, die sich in einer Ausbildung befindet. Er ist allerdiings arbeitslos und bezieht Arbeitslosengeld, was im Augenblick auch für Essen, Wohnung etc. ausreicht. Was passiert allerdings, wenn er in Hartz IV rutscht bzw. rutscht er dann überhaupt in Hartz IV oder sind seine geschiedenen Eltern für ihn unterhaltspflichtig?

Würde mich freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann.

Gruss
Nella
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  #2  
Alt 17.05.2009, 00:08
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Registriert seit: 15.04.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 707
Standard

Hallo Nella,

wann endet denn der ALG I - Bezug? Da der Sohn ja schon in einem Arbeitsverhältnis war und mittlerweile aus eigenen Mitteln für seinen Lebensunterhalt sorgt, dürfte es keine Probleme damit geben, dass er eine eigene Wohnung hat.
Er soll rechtzeitig einen Antrag auf ALG II stellen, dabei muss er die Einkommesverhältnisse seiner Eltern nicht offen legen und sollte es auch nicht tun!

LG, Jalale.
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  #3  
Alt 22.05.2009, 13:31
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Registriert seit: 02.12.2008
Beiträge: 14
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Vielen Dank für die Rückinfo. In der Zwischenzeit hat sich aber etwas getan. Er fängt am Montag eine Arbeitsstelle an, die allerdings erst einmal auf 3 Monate beschränkt ist, da es sich bei der Firma und ein kleines Unternehmen handelt und man nicht weiß, welche Arbeiten nach den 3 Monaten zur Verfügung stehen. Sollte noch genug zu tun haben und er sich gut anstellen, darf er weiterhin dort bleiben. Was passiert aber, wenn er gehen muss. Hat er dann noch einmal für ein ganzes Jahr Anspruch auf ALG I oder wird die Zeit, die er davor arbeitslos war auch angerechnet.

Gruss

Nella
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  #4  
Alt 23.05.2009, 17:46
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Registriert seit: 15.04.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 707
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Hallo Nella,

meines Wissens bekommt er dann noch so viele Monate ALG I, die ihm vor der Anstellung zugestanden haben. Er war dann ja nicht ein ganzes Jahr sozialversicherungspflichtig angestellt.

LG, Jalale.
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