Unterhaltsrecht als 18 Jähriger in der Ausbildung

  • Hallo,
    da ich schon im Internet viel gelesen habe aber teilweise leider nur die hälfte verstehe, habe ich mir gedacht ich versuche es mal hier bei Euch..
    zu mir & meiner Frage:
    Ich bin 18 Jahre alt, mache eine Ausbildung und habe ein monatliches einkommen von 500 € (ab Dez 2012 nur noch 400 € da ich mein auto abbezahle, dann habe ich noch Spritkosten zur arbeit in höhe von ca 150 € - weiß nicht ob das wichtig ist)
    Ich lebe bei meinem Vater, meine 2 Geschwister bei meiner Mutter.
    Mein Vater hat ein monatl. einkommen von 1500 € und muss knapp 600 € davon an meine Geschwister zahlen.
    Meine Mutter hat 2 - 400 € Jobs und verdient somit ~ 800 - 900 Euro.


    Meine Frage ist jetzt, ob mir meine Mutter unterhalt zahlen müsste, weil ich ja noch in der Ausbildung bin (seit Sept. 2012) und wenn ja wie viel?
    Vielen Dank schon mal
    P.S. Wäre schön wenn Ihr mir das ganze in "deutschen Sätzen" erklärt, ich bin wie gesagt erst 18 und man will zwar erwachsen sein aber man versteht dann vieles doch nichts so wie ein Erwachsener.. :confused:

  • Du hast einen Anspruch auf ca. 667,00 Euro Unterhalt. Natürlich wird dein Gehalt angerechnet, welches bei netto wohl 500,00 Euro beträgt. Also bleiben noch 167,00 Euro Unterhalt, der auf beide Elternteile verteilt wird. Also müsste deine Mutter dir 83,50 Euro Unterhalt zahlen. Da du bei deinem Vater wohnst, braucht er dir wohl keinen Unterhalt zu zahlen. Das Auto, welches du abbezahlst, zählt natürlich nicht.

  • Hallo,


    die Aussage von Birgit möchte ich ein wenig berichtigen.


    Der Anspruch des TS errechnet sich aus dem addierten Einkommen beider Elterteile, deren SB jeweils mit 1.200€ anzusetzen ist. Damit ist die Mutter nicht leistungsfähig und ihr Einkommen bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.


    Der Vater hat ein Einkommen von 1.500€ und zahlt davon Unterhalt an 2, vermutlich vorrangige, weil minderjährig, Geschwister. Damit ist auch der Vater nicht leistungsfähig.


    Würden wir mal unterstellen, der Vater wäre leistungsfähig, würde sich der Bedarf des TS nach der EK-Stufe 1 der Düsseldorfer Tabelle berechnen. Damit hätte er einen Anspruch in Höhe von 488€. Darauf angerechnet wird die Ausbildungsvergütung, bereinigt um 90€ für ausbildungsbedingte Auswenungen. Ebenso wird das volle Kindergeld auf den Bedarf des TS angerechnet.


    Es kann also festgestellt werden, dass der TS seinen Bedarf mit Ausbildungsvergütung und Kindergeld selber deckt. Eine Unterhaltspflicht der Eltern besteht daher nicht mehr.


    Birgit


    Woher nimmst Du den Bedarf von 667€?


    LG chico