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#1
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hallo ihr fleissigen helfer
meine frage ist relativ kurz und knapp im dezember 2007 hatte ich einen ehegattenunterhaltsprozess meine exfrau wollte viel geld , klage abgewiesen dabei wurde unteranderem der unterhalt für das 2000 geborene gemeinsame kind mit 245 euro festgelegt . kindergeld bekommt die mutter komplett für diese 245 euro wurde vom jugendamt ein titel ohne prozentklaussel (fester betrag) bis zum 18. lebensjahr des kindes ausgestellt mein einkommen hat sich seitdem um zirka 5% verbessert nun kam die neue düsseldorfer tabelle 2010 raus muss ich mich jetzt nach der tabelle richten oder ist mein titel für mich bindend ???? danke schon im voraus für hilfreiche antworten |
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#2
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dieser Titel von dir ist bindend, da kein prozentsatz enthalten ist. wenn die Km mehr verlangen will muß sie den Titel anfechten, da es sich um einen Gerichtlichen handelt.
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#3
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Danke danke danke sundown
da werde ich jetzt ein wenig entspannter durch leben gehen vielleicht gibt mir das jugendamt das noch schriftlich fÜr die km . Dann ist alles wieder ruhig indoor |
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