Unterhaltstitel bei ALG II

  • Frage an die Experten hier im Forum,
    Ich bin seit einiger Zeit ALG II Empfänger und hatte bisher an die geschiedene Ex den Kindesunterhalt für meine Tochter (14J.) über viele Jahre lt. Titel gezahlt, auch während der Arbeitslosigkeit, obwohl ich es eigentlich schon lange nicht mehr müsste (Selbstbehalt).
    Das Jugendamt empfahl mir neulich nach einem Besuch , dass ich die Zahlungen einstellen kann und soll und informierte darüber hinaus die Mutter meiner Tochter. Wichtig wäre aber schnellstens die Abänderung des Titels gegen Null beim Familiengericht herbeizuführen. Im Moment zahle ich nix mehr.
    Ist dieser Schritt unabdingbar (wie hoch ist der Aufwand ?) und was wären irgendwann die Konsequenzen bei Versäumen ? Möchte nichts mehr mit der Anwältin meiner Ex zu tun haben, was könnte Sie von mir verlangen ? Im Moment zahle ich nix mehr.