Zurück   Sozialleistungen Forum > Unterhaltsrecht > Kindesunterhalt

Unterhaltstitel bei ALG II

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 01.03.2010, 17:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.03.2010
Beiträge: 2
Standard Unterhaltstitel bei ALG II

Frage an die Experten hier im Forum,
Ich bin seit einiger Zeit ALG II Empfänger und hatte bisher an die geschiedene Ex den Kindesunterhalt für meine Tochter (14J.) über viele Jahre lt. Titel gezahlt, auch während der Arbeitslosigkeit, obwohl ich es eigentlich schon lange nicht mehr müsste (Selbstbehalt).
Das Jugendamt empfahl mir neulich nach einem Besuch , dass ich die Zahlungen einstellen kann und soll und informierte darüber hinaus die Mutter meiner Tochter. Wichtig wäre aber schnellstens die Abänderung des Titels gegen Null beim Familiengericht herbeizuführen. Im Moment zahle ich nix mehr.
Ist dieser Schritt unabdingbar (wie hoch ist der Aufwand ?) und was wären irgendwann die Konsequenzen bei Versäumen ? Möchte nichts mehr mit der Anwältin meiner Ex zu tun haben, was könnte Sie von mir verlangen ? Im Moment zahle ich nix mehr.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 01.03.2010, 20:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.269
Standard

Wenn du bislang gezahlt hast und jetzt, wie du selbst schreibst "nix" mehr tust, läuft der Unterhalt auf. Also du verursachst dir selbst unnötigerweise Schulden. Du sollest entweder zunächst die Mutter deiner Tochter darüber informieren (selbstverständlich und immer alles mit Nachweis etc.), dass du nicht mehr zahlen kannst, weil eben ist entbunden von kein Einkommen vorhande ist (bitte auch mit Nachweis möglichst), oder aber, wenn sie (die) das nicht akzeptiert, die entsprechende Klage unter Beihilfe (Prozesskostenhilfe) unverzüglich einreichen. Dort wird das dann von Amts wegen (Richer etc.) geregelt, und ´du bist von der Zahlungsverpflichtung entbunden.
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Unterhaltstitel bei ALG II Böhr Kindesunterhalt 0 01.03.2010 17:09
unterhaltstitel INDOOR Kindesunterhalt 2 08.02.2010 18:44
Jugendamt Unterhaltstitel MaPaSo3 Kindesunterhalt 11 08.03.2009 06:55