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Ich bekomme für mein Kind, da der Vater nicht zahlen kann, Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Dieser Betrag wird mit komplett von den Leistungen der ARGE, die ich neben meinem eigenen Verdienst bekomme, abgezogen.
Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich beim Jugendamt keinen Antrag auf Vorschussleistungen stellen müsse, weil am Ende beim Geld alles gleich bleibt. Ist das so eigendlich korrekt? |
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