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Unterhaltsvorschuss und dann?

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  #1  
Alt 22.06.2009, 11:03
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Frage Unterhaltsvorschuss und dann?

Hallo,

soweit mir bekannt ist bekommt ein Unterhaltspflichtiger einen Vorschuss vom Jugendamt gewährt wenn er wirtschaftlich nicht in der Lage ist zu zahlen.

Das ganze geht ja nun aber maximal 5? Jahre.

Kurze Frage:

Was passiert nach dieser Zeit und derjenige kann immer noch nicht zahlen H4 etc.?
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  #2  
Alt 22.06.2009, 14:06
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Dann müßtest du prüfen lassen ob du ALG2 Leistungen bekommen kannst ansonsten gibt es da nichts mehr.
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  #3  
Alt 22.06.2009, 14:23
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@Escaflow
Ich könnte mir vorstellen, dass du die andere Seite wissen möchtest, also wie es für denjenigen ist, der eigentlich zahlen müßte?! Kitty121 hat so geantwortet, wie es für denjenigen ist, der - sozusagen - diesen Vorschuss bezogen hat. Kurze Info hierzu, also genauere Angaben, wären hilfreich, damiit man dir ggf. besser weiterhelfen kann.

Geändert von lirafe (22.06.2009 um 15:19 Uhr) Grund: Tippfehlerkorrektur
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  #4  
Alt 22.06.2009, 15:06
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Registriert seit: 22.06.2009
Beiträge: 3
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Ja Danke für den Hinweis,

war etwas unglücklich ausgedrückt

Primär wollte ich das eigentlich von dem wissen der zahlen müsste, er es aber durch Arbeitslosigkeit etc. auch noch nicht nach den Jahren des Vorschusses kann und ja noch zusätzlich den Berg Schulden hat.
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  #5  
Alt 22.06.2009, 15:22
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Beiträge: 2.314
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@Escaflow
Nach der Zeit des vom Jugendamt übernommenen Unterhaltsvorschusses für das Kind passiert erst wieder etwas, wenn du irgendwann zahlen kannst. In der Zeit dazwischen summieren sich keine Beträge mehr. Die Mutter deines Kindes kann dich regelmäßig überprüfen lassen. Entweder bist du dann laut Aufrechnung des Jugendamtes oder Gerichtes fähig zu zahlen, oder aber auch nicht. Nur, wenn dich jemand als zahlungsfähig einstuft und du dann nicht zahlst, summieren sich wieder Beträge, ansonsten nicht.
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  #6  
Alt 23.06.2009, 08:49
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Dankeschön für die Auskunft

Eine Frage vielleicht trotzdem noch. Wie hoch ist denn der Vorschuss jeden Monat? Gibt es dafür eine extra Tabelle, oder wird einfach von der Düsseldorfer der kleinst mögliche Nettobetrag genommen?

thx.
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  #7  
Alt 01.07.2009, 16:51
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Beiträge: 3
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Hallo,
ja dafür gibt es eine extra Tabelle, es geht im ersten nach dem alter des Kindes.
Meine Tochter ist jetzt 5 Jahre alt und ich bekomme so um die 200 € aber ich
weiß nicht genau wieviel, da es sich geändert hat.

Aber ich habe da auch mal eine Frage, wie sieht es aus wenn der Vater Zahlungsfähig ist?
Gibt es einen bestimmten Betrag der monatl. gezahlt werden muss?
Muss ich mich darum kümmern?? Oder wie läuft das ab??

LG Dorothee
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