Unterhaltsvorschuss / Vater gibt zusätzlich Geschenke

  • Guten Abend.
    habe mal ne Frage.......


    Mein Ex-Mann hat bis vor 4 Monaten nur wenig verdient (hatte einen neuen Job im Außendienst angenommen).
    Konnte bis dahin nur 60 Euro zum Unterhalt beitragen ( bekomme Unterhaltsvorschuss). In den letzen 3 Monaten hat er mir zusätzlich Geld gegeben da er mehr verdient hat. Hat dem Jugendamt auch Geld überwiesen und die Einkommenssteuerrückerstattung wurde direkt zum Jugendamt weitergeleitet.Nun wird neu geprüft. Die Damen und Herren werden ihn natürlich fragen was er mit dem restlichen Geld gemacht hat.( hat er für die Kinder ausgegeben) kann er ja nicht sagen sonst würde ich ( bekomme Alge II) gekürzt werden.
    Meine Frage nun.......


    Wenn er nun sagt, er hätte den Kinder mal eine Hose und Pullover, was zum spielen geschenkt oder mit ihnen ins Kino und schwimmen gegangen etc. Kann mir das dann angerechnet werden als regelmäßigen Zuschüssen???????


    Er möchte nicht als Rabenvater beim Jugendamt darstehen und ich möchte aber nicht gekürzt werden.


    Würde mich über eine Antwort freuen.
    Nicola-28

  • Hallo Nicola 28 !


    Alles kann man bekanntlich nicht haben aber einen kleinen Hinweis habe ich und vielleicht hilft der etwas weiter.


    Ich habe einen Antrag auf Regelsatzergänzug gestellt weil ich meine beiden Söhne als ALG II Bezieher natürlich auch versorgen muss und daher einen Anspruch auf 1/30 des Regelsatzes pro Tag - pro Kind beantragen kann. Maximal ist dies aber auf 12/30 des Regelsatzes begrenzt, wobei Ferien und die vereinabrten Tage in dieser Rechnung eingehen.


    Damit könntest Du bei einer eventuellen Anrechnung sicherlcih auch für Deinen Ex diesen Freibetrag geltend machen, soll heissen diese Summe dürfte die ARGE nicht berücksichtigen!


    Vielleicht hilfts ja !


    gruß

  • Sei auf jeden Fall vorsichtig damit zu sagen deine Kinder bekämen Kleidung oder Spielzeug vom Papa. Je nachdem an wen du so geräts kommt noch jemand auf die Idee dir das anrechnen zu wollen. Zum anderen muss ja Papa jetzt auch nicht alles Geld für den Unterhalt der Kinder hergeben. Er selbst muss ja auch noch leben. Ich denke das Papa regelmäßig Ausflüge und Unternehmungen mit den Kinder macht, die du dir mit ALG II sicher nicht leisten kannst dürfte OK sein.


    Gruß


  • Hallo Herr Grunert,
    das mit dem Regelsatzergänzung habe ich nicht ganz verstanden. Ist das so das Du einen kleinen Mehrbetrag beantragt hast um die Zeit zu überbrücken wenn die Kinder z.B. Wochenende/Ferien bei Dir sind? Die kostet ja auch was. Und von Alge 2 ja nicht zu bezahlen. Habe ich das richtig verstanden?
    Gruß Nicola-28

  • Hallo Nicola 28 !


    Genau das!


    Habe hier im Forum erst zu der Sachlage nach mehr als 2 Jahren die rechtliche Grundlage erhalten! Noch ist die Kuh nicht vom Eis aber nach 22 Gerichtsurteilen aus ganz Deutschland hat mich die ARGE aufgefordert den Nachweis zu erbringen, das und wie oft für meine Kinder die Möglichkeit des Aufenthaltes beim Vater gegebn ist. Da nimmste dann ganz einfach den gerichtsbeschluss der Umgangsregelung. Aber mit der Antwort dauerts noch! Ich schau nachher mal nach von wem diese Hinweise kommen und setze es in Ergänzung drunter!


    Das gilt dann ja auch für Deinen Mann, auch wenn er kein ALG II beziehen sollte, den Mehrbedarf kann man aber bei der Berechnung geltend machen.


    Gruß



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  • Hallo nicola - 28!


    Achte bitte darauf das die ARGE Dir den Anteil nicht abzieht weil dieser von Deinem Mann geltend gemacht wird, meines Wissens nach besteht nämlich keine rechtliche Grundlage dazu, aber vielleicht fragst Du "Telekom-Richter" diesbezüglich!


    Gruß