|
|||||||
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo erstmal,
ich bin ganz neu hier und leider nicht fündig nach meinem problem geworden und wende mich daher nun an euch. hoffe ich bin hier richtig. also, mein freund und ich haben 2 Kinder (2 und 1). Wir leben erst seit letzten August zusammen, weil unsere Beziehung immer ein berg auf und berg ab war und er einfach eine rückzugsmöglichkeit haben wollte. wir sind beide hartz4 empfänger. bis letztes jahr august wurde also unterhaltsvorschuss gezahlt, darauf bestand ja die arge (alg2 stelle). nun bekommt er post (vom gericht) das er über 3000 euro zurückzahlen soll. wir zahlen zur zeit andere schulden von ihm bereits in kleinen raten zurück... ich weiss jetzt schon nichtm ehr, wo ich geld her nehmen soll. die dame vom jugendamt meinte, wir sollen ihr die aktuellen schuldenzahlungen zeigen und wir könnten die rückzahlung verschieben und dann in raten machen. aber was nützt das? ich bin froh, wenn die anderen schulden mal abgezahlt sind. dann weiter? momentan bekomme ich noch elterngeld, was im dezember auch wegfällt. und dann? ich könnte nur heulen, müssen wir das wirklich zurückzahlen? um ehrlich zu sein, bin ich bald am überlegen, die beziehung zu beenden, das er wieder auszieht... diese 3000 euro sind ein schlag ins gesicht. wenn er nicht mehr da ist, hätte ich keine schulden. aber das will ich ja eigentlich nicht, er soll doch hier bleiben. seine anderen schulden sind niedriger, nicht schön, aber es geht irgendwie. aber wenn dann auch noch das elterngeld wegfällt... und die chance auf arbeit ist ja auch gering. und selbst wenn wir etwas finden würden (ich erst nächstes jahr wegen elternzeit), wird der verdienst wohl auch nicht der größte sein.... darf das jugendamt wirklich alles zurück verlangen? wenn wir es aufschieben oder ratenzahlung vereinbaren, dann kommen nur weiter zinsen drauf, dann zahlen wir doch ewig ab. ich kann nicht mehr. ist es nun eine straffe, das wir uns endlich als familie zusammengerauft haben, hier nun glücklich sind? dann sowas? erst mir geld für die kinder geben, dann nehmen. es betrifft doch nicht nur ihn, sondern uns alle (habe auch noch ein weiteres kind aus einer früheren beziehung, da zahlt aber der vater unterhalt, also keine probleme). hat jemand rat? es klingt wirklich verrückt vielleicht, aber aus meiner sicht als mutter, ich bin doch dann wirklich am überlegen, lieber alleine mit den kindern zu leben. bin am ende... |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Ihr werdet sicherlich das Geld zurückzahlen müssen denn es heißt ja auch Unterhaltsvorschuß.Allerdings ist das Sache deines Freundes und betrifft dich jetzt mit da ihr ja nun zusammenlebt und dementsprechend auch seine Schulden gemeinsam abbezahlen müßt.Ich würde die Sache so sehen das dein Freund mal seinen A.. in die Höhe bekommen sollte und sich eine Arbeit sucht so das er seine angehäuften Schulden bezahlen kann.Mit dem Jugendamt könnt ihr nur versuchen erst mal eine Stundung zu erreichen da ihr ja ALG2 bezieht sollte denen auch klar sein das man davon nicht tausende Euro zurückzahlen kann.Vor allem sprecht mit den Leuten da das sie die Summe zinslos stellen damit es nicht immer mehr Geld wird was die von euch wollen.Ansonsten muß ich dir sagen wärst du alleine wahrscheinlich besser dran vor allem in finanzieller Hinsicht.
|
|
#3
|
|||
|
|||
|
Es hat nichts damit zutun, dass Ihr wieder zusammen lebt sondern damit, dass sie sowieso das Geld zurück fordern und das von dem Vater Deiner Kinder und nicht von Dir...
Lieben Gruß |
|
#4
|
|||
|
|||
|
@ Biene67 Ja sicherlich muß er das zurückzahlen und nicht sie nur es ist ja nun mal so das sie automatisch mitzahlt denn sie haben ja ein gemeinsames Einkommen als BG und da fehlt dann jeder Euro zumal er ja auch noch andere Schulden hat.
|
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Unterhaltsvorschuss | weigel | Kindesunterhalt | 0 | 24.10.2008 16:10 |
| Unterhaltsvorschuss wird gestrichen | kio100 | Anspruch und Leistungen | 22 | 31.05.2008 15:05 |
| Hartz IV zurückzahlen ? | pecunia | Anspruch und Leistungen | 2 | 04.04.2008 12:18 |
| Leistungen zurückzahlen? | Louisa | Anspruch und Leistungen | 1 | 01.04.2008 12:40 |
| Unterhaltsvorschuss / Vater gibt zusätzlich Geschenke | nicola-28 | Kindesunterhalt | 6 | 13.03.2008 12:29 |