Unterhaltzahlung erschein mir zu hoch!!!

  • Hallo Leute, brauch bitte Hilfe!


    bin verheiratet, mein Mann hat ein Kund (12 Jahre) aus einer früheren Beziehung (waren nicht verheiratet). Hat kein Kontakt zu dem Kind, da die Bezieung zu der Mutter des Kindes sehr kompliziert ist.
    Mein Mann verdient ca. 1300- 1400 EUR Netto und soll jetzt ein mtl. Betrag von 346 EUR zahlen, was mir sehr viel erscheint.
    Wir wollten jetzt ein Antrag stellen, dass der Betrag reduziert wirden kann aber da muss ja auch mein Gehalt angegeben werden... wird es auch berücksichtigt???


    wäre sehr dankbar wenn ihr ein Tipp für mich hättet.


    OH

  • Hallo,


    den Betrag von 346€ finde ich in der Düsseldorfer Tabelle nicht. Wer stellt denn diese Forderung?


    Wenn es keine weiteren Unterhaltsberechtigten Personen gibt, dann würde ich, unterberücksichtigung des hälftigen Kindergeldes, einen Zahlbetrag von 356€ sehen.


    Mit dem genannten Einkommen befindet sich Dein Mann in der EK-Stufe 1 der DT. Da die DT von 2 unterhaltsberechtigten Personen ausgeht, aber nur ein Kind da ist, würde er in Stufe 2 hochgestuft werden. Damit dann Zahlbetrag 356€.


    Um eine genauere Einschätzung vorzunehemen, müsste aber das durchschnittliche, bereinigte Netto-EK Deines Mannes bekannt sein. Schließlich hat der ja auch noch einen SB in Höhe von 1.000€.


    Zitat

    Betrag von 346 EUR zahlen, was mir sehr viel erscheint


    Der Mindestunterhalt für das 12jährige Kind beträgt 334€.


    LG chico

  • Hallo chico!


    vilen Dank für die Antwort!


    also die Forderung stellt das Jugendamt mit folgender Berechnung: mtl. Soll 438 EUR, anrechenbarer Betrag 92 EUR= 346 EUR zu zalen.
    das mit dem anrechenbaren Betrag von 92 EUR versteh ich auch nicht so.


    was mich auch irritiert, ist die Tatsache ein Mann (aus dem Bekanntenkreis) mit viel höherem Einkommen (ca. 1900 EUR Netto) nur ein Unterhalt von 240 EUR zahlt. Kann natürlich sein, dass die Mutter hier kein Einspruch erhoben hat und mit der Summe einverstanden ist.


    Wir haben uns jetzt vom Jugenamt ein Erhebungsbogen zur Festellung der Unterhaltsverpflichtung geholt. Da muss auch mein Gehalt offen gelegt werden, was ich überhaupt nicht versteh- ich hab doch mit dem Kind nichts zu tun. Wird mein Gehalt trotzdem mit einberechnet?


    vielen dank im Vorraus
    LG OHam

  • Hallo,


    mit den 92€ anrechenbarem Betrag ergibt sich aus § 1612b BGB. Demnach wird das hälftige KiGe auf den Bedarf angerechnet. Die KM ewrhält das Kindergeld (184€). Da das KiGe aber beiden Elternteilen zusteht, kann das unterhaltspflichtige Elternteil die Hälfte auf den Unterhalt anrechnen.


    Allerdings hat das JA, dem Anschein nach, falsche Zahlen. Goggel Dir mal die Düsseldorfer Tabelle. Da würdest Du sehen, dass es den Bedarfssatz 438€ nicht gibt. Mindestunterhalt in der Altersgruppe wie schon geschrieben, 426€ abzüglich 92€ ergibt einen Zahlbetrag von 334€. In der nächsten EK-Stufe sind es dann 356€.


    LG chico

  • Hallo,


    hast Recht! lt DT muss der Betrag bei 334 EUR liegen.


    Kann mir jemand noch bei der Frage helfen- ob mein Einkommen eine Rolle bei der Unterhaltsberechnung spielt?


    Und noch eine Frage, kann das Geld für den Unterhalt auch rückwirkend verlangt werden, wenn der Vater einige Monate zu wenig gezahlt hat?
    Danke


    LG OHam

  • Hallo,


    so lange Dein Mann den Mindestunterhalt leistet, ist Dein Einkommen für die Berechnung unerheblich. Dann würde diese Angabe lediglich dazu dienen, um zu prüfen, ob Dein Mann auch Dir ggü. unterhaltspflichtig ist, oder ob Du Deinen Bedarf selber deckst. Wenn Dein Einkommen unter 960€ liegt, dann hättest auch Du einen Unterhaltsanspruch ggü. Deinem Mann, und würdest bei der Stufung berücksichtigt.


    Rückwirkend kann Unterhalt nicht verlangt werden. Immer erst ab dem Zeitpunkt an dem er gefordert wurde. Also ab dem Zeitpunkt der Inverzugsetzung. Das wäre der Zeitpunkt, an dem Dein Mann zur Auskunft aufgefordert wurde.


    Sollte ein dynamischer Titel bestehen, hätte der KV aber den Zahlbetrag eigenständig anpassen müssen, als das Kind in die nächste Altersgruppe (ab 12 Jahre) gekommen ist. Hat er das nicht gemacht, sind Schulden aufgelaufen.


    LG chico