UVG Ende und nun ?

  • Hallo zusammen


    vielleicht kann mir jemand weiterhelfen bei einigen offenen Fragen auf die ich bisher noch nicht die richtige Vergleichsantwort im Forum gefunden habe.


    Das UVG meines Kindes endet nun wegen Erreichung des 12. LEbensjahres
    Der uneheliche KV bekommt EU-Rente wegen MS (580 €) , lebt mit seiner Lebensgefährtin Mietfrei in ihrem Elternhaus, erhält noch Aufwandsentschädigungen durch aktiven Feuerwehrdienst (arbeiten kann er nicht wegen MS, aber jederzeit unter schweren Atemschutz in brennende Häuser gehen) und erzählt mir seit Jahren schon er liegt unter der Pfändungsfreigrenze und kann keien KU zahlen.


    Da ich finanziell auch keine großen Sprünge machen kann, aber bisher immer arbeiten war um mich und meine Tochter soweit frei von Hartz IV zu versorgen, kann ich mir leider keinen Rechtsanwalt leisten und habe geringfügig wohl mehr Geld wie ich Prozesskostenhilfe bzw. Beratungsschein holen könnte zudem auch meine eheähnliche Gemeinschaft für uns verantwortlich gemacht wird.


    Daher suche ich Rat zum weiteren vorgehen hier in diesem Forum.


    Nun meine Frage, in der Düsseldorfer Tabelle wird der selbstbehalt eines nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen mit 770 € angegeben, darin enthalten ein Anteil an Warmmiete in Höhe von 360 €.


    Wenn ich diese 360 Euro nun abziehe komme ich auf einen Betrag von 410 Euro die einem nicht erwerbstätigen dann bleiben sollten.


    Da mein Kindsvater definitiv mehr hat, nähmlich 580 Euro + die Aufwandsentschädigungen und das was er noch so nebenbei durch irgendwelche "Nachbarschaftshilfen" erhält aber dennoch keine Ausgaben für Miete etc hat, könnte er doch zumindest sein Kind mit einem gewissen Anteil (z.B. 150 Euro) monatlich unterstützen oder ?


    Was meint ihr, besteht eventuell Hoffnung ihn zu einer Teilzahlung des Kindesunterhaltes zu verpflichten? Würde mir hier eine Beistandschaft weiterhelfen oder versuchen die vom Jugendamt dann nicht so tiefgreifend ihn zur Unterhaltspflicht heranzuziehen wegen der EU Rente


    Muss man eigentlich einen Unterhaltstitel der zur Geburt gemacht wurde im Laufe der Zeit aktualisieren, und falls ja, wann ?


    Ich würde mich sehr über informative Antworten freuen


    JOSI

  • Hallo Josi,


    schwierige Situatuion.


    Zunächstmal solltest Du die Beistandschaft beim JA einrichten. Der Beistand kümmert sich dann kostenlos um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche des Kindes..


    Der Beistand sollte den KV zunächst mal an seine gesteigerte Erwerbsobliegenheit erinnern. Demnach ist er verpflichtet alle im verfügbare MIttel aufzuwenden, um den Mindestunterhalt zu leisten. (vergl § 1603 (2) BGB)


    Der SB des EU-Rentners liegt in der Tat bei 770€. Ob das mietfreie Wohnen hier mindernt berücksichtigt werden kann, ist zweifelhaft. In den unterhaltsrechtliche Leitlinineien der OLG steht folgendes:


    Zitat

    Freiwillige Leistungen Dritter (z.B. Geldleistungen, Wohnungsgewährung) sind regelmäßig nicht als Einkommen zu berücksichtigen, es sei denn die Berücksichtigung entspricht dem Willen des zuwendenden Dritten. Im Mangelfall kann jedoch bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit bzw. Bedürftigkeit eine Anrechnung derartiger Leistungen auch gegen den Willen des Zuwendenden erwogen werden.


    Es ist immer eine Einzelfallentscheideung.


    Den mietwerten Vorteil kann man nicht so pauschal aus dem SB herausrechnen. Ggf. könnte der SB des Unterhaltspflichtigen, durch das gemeinsame Wirtschaften, um bis zu 20% abgesenkt werden.


    Wie eingangs geschrieben, würde ich Dir zunächst empfehlen die Beistandschaft einzurichten. Wenn Du mit der Arbeit des Beistands nicht zufrieden bist, kannst Du immer noch einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragen. Im Falle Deines Obsiegens, hätte der KV die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen.


    LG chico

  • Unterhalt ist doch etwas, was dem KIND zusteht, und da ein Kind kein Einkommen hat bekommt es auch immer Prozesskostenhilfe?


    Das Kind kann keinen Prozess führen, das muss der gesetzliche Vertreter machen. Somit kann das Kind auch keine PKH bekommen.