Was hat das Einkommen meines Vaters mit meinem Unterhalt zutun?

  • Hallo,


    in diesem Forum habe ich schon ein paar Einträge gelesen, aber würde gerne nochmal in meinem speziellen Fall wissen, was mir insgesamt zusteht. Es geht nicht darum, dass ich jetzt versuche alles zu bekommen, was mir zusteht und ich möchte auch nicht undankbar wirken, es würde mich aber mal interessieren, da ich seit ich 14 Jahr alt bin nebenbei arbeite und einfach nicht dazu komme, mir etwas anzusparen, da es für den normalen Verbrauch draufgeht.
    Also, ich bin 20 Jahr alt und studiere jetzt im 2. Semester. Von meinem Vater bekomme ich monatlich 550€, wovon das meiste für die Miete draufgeht und er zahlt die Studiengebühren, welche im Semester etwa 117€ betragen, dafür behält er das Kindergeld und die Halbwaisenrente für sich. Er ist Arzt und verdient so ca 6000€ netto im Monat.
    Ich habe es jetzt so verstanden, dass mir eigentlich 670€ Unterhalt zustehen, wobei Halbwaisenrente und Kindergeld enthalten sind. Dazu bekomme ich noch die Studiengebühren und die Krankenversicherung, ist das richtig?
    Jetzt würde ich nur noch gerne wissen, ob das Einkommen meines Vaters dabei eine Rolle spielt? Denn auf der Düsseldorfer Tabelle sehen die Zahlen manchmal schon übertrieben hoch aus.


    Vielen Dank,
    Anna

  • Das Einkommen deines Vaters ist insofern von Bedeutung, als dass sich danach der Unterhalt bemisst. Die Höchstgrenze liegt bei 670,00 Euro. Diese wird dein Vater bei seinem Einkommen wohl auch zahlen müssen. Inwieweit die Halbwaisenrente eingerechnet werden darf, weiß ich nicht. Aber dazu melden sich bestimmt noch andere Forenbesucher. Dass das Kindergeld mit dazu zählt ist richtig.

  • Guten Morgen!


    Ich gehe bei meiner Einschätzung davon aus, dass die TS einen eigenen Hausstand hat.


    Also, der pausche Unterhaltsanspruch von 670€ ist hier richtig anzunehmen. Nachzulesen in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der OLG unter Punkt 13.1.2.


    Darauf angerechnet wird das volle Kindergeld, welches an das Kind auszukehren wäre. Weiter wird die Halbwaisenrente voll angerechnet. Halbwaisenrente wird angesehen als Unterhaltsleistung eines verstorbenen Elternteils an das Kind.


    Zuzüglich zum Unterhalt müsste der Vater hier die Krankenversicherung leisten sowie die Studiengebühren.


    Wenn der Vater hier Kindergeld und Halbwaisenrente einbehält, hätte der 670€, zzgl. Beitrag Krankenversicherung und Studiengebühren, monatlich zu leisten.


    LG chico

  • Hallo,


    ..., da ich seit ich 14 Jahr alt bin nebenbei arbeite und einfach nicht dazu komme, mir etwas anzusparen, da es für den normalen Verbrauch draufgeht.
    .....Vielen Dank,
    Anna


    Hallo Chico,


    auf das Einkommen bist Du gar nicht eingegangen.
    Wollte Dir deswegen eine PN senden.


    Meines Wissen nach senkt das Einkommen den Anspruch.
    Leider gibt es keine Aussage über die Regelmäßigkeit und Höhe der Einkünfte.
    Daher einfach mal die pauschale Aussage, dass mit diesem Einkommen ja ein Teil des
    unterhaltsrechtlichen Bedarfes abgedeckt wird.


    dms

  • Hallo dms,


    das freiwillige Einkommen eines Studenten würde ich als überobligatorisch ansehen. Der Student ist nicht verpflichtet seinen Bedarf, auch nicht teilweise, selber zu decken. BAföG ist natürlich bedarfsdeckend anzurechnen.


    Schau mal in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der OLG Punkt 13.2.


    Wenn der Papa hier 6.000€ Einkommen hat, sollte § 1577 (2) BGB gegeben sein. Wenn ich das denn so richtig interpretiere. Bei einem geringeren Einkommen des Unterhaltspflichtigen könnte das Einkommen des Studenten demnach (teilweise) angerechnet werden.


    Was meinst Du?


    LG chico