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#1
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Hallo,
ich habe von dem Vater meiner kleinen Tochter bis Juni 2011 Betreuungsunterhalt erhalten. Da meine Tochter im Juni aber 3 Jahre geworden ist, fällt ja somit der Unterhalt für mich weg. Seine Anwältin hat jetzt den Kindesunterhalt neu berechnet, und er muss jetzt 11 Euro mehr zahlen. Nicht viel, aber immerhin... Meine Frage ist jetzt, muss er jetzt Kindesunterhalt ab Juli (bis jetzt) nachzahlen, oder erst ab dem Monat wo es berechnet wurde? Er hat wohl schon Post von seiner Anwältin bekommen, in dem drinne steht was er jetzt an Unterhalten zahlen muss, nur ich leider irgendwie noch nicht. Wir haben auch leider kein gutes Verhältnis zueinander, sodas ich mit ihm darüber sprechen könnte, alles wird immer über seine Mutter (also die Oma) geregelt. Bevor ich jetzt meine Anwältin anrufe, wollte ich hier mal nachfragen :-) Achso, es liegt kein Titel o. ä. vor. Danke schön schonmal im Voraus. LG Leomina |
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#2
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Hallo Leomina,
der KU muß ab dem Datum gezahlt werden ab dem er gefordert wurde, wenn kein Titel vorliegt, gibt es in der Regel nix nachgezahlt, da wohl nur ein Betrag vereinbart wurde, würde dir aber Raten beim Jugendamt einen Termin zu machen und einen Titel erstellen zu lassen, die Regeln dann alles und Du brauchst auch keinen Anwalt mehr. gruß Sundown |
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