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#1
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Vieleicht kann mir hier jemand weiter helfen.
Ich und meine Frau haben beschlossen getrnnte wege zu gehen. Wir waren 5 Jahre verheiratet und haben einen 4 Jährigen gemeinsamen Sohn. Ich habe ein festes Nettogehalt von ca. 1650 Euro. Meine Frau geht nicht Arbeiten. Ich befinde mich dazu auch in der Privaten Insolvenz. Also meine Frage ist: wieviel Unterhalt muss ich Zahlen und was muss mir unterm Strich bleiben? Vielen Dank schon mal im vorraus. |
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#2
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Genau kann ich es dir nicht sagen. Anhand der Zahlen, die mir aus dem Bekanntenkreis genannt wurden, müßten dir als privatinsolventer Berufstätiger etwa 1100 € bleiben.
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#3
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Bei mir ist es so, daß mir ein Selbstbehalt von 900 Euro bleibt.
Ich habe aber 2 Kinder und eine nicht berufstätige Exfrau. Die Kinder bekommen an Unterhalt 471 Euro und die Ex 353, also überweise ich Ihr 824 Euro |
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#4
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@tinol
In der Düsseldorfertabelle (Internet) findest du im Anschluss an die Kinderunterhaltstabelle auch Richtlinien zum Ehegattenunterhalt, die einen einigermaßen Durchblick zulassen. Aber es stimmt, was Chrissi geschrieben hat; habe eben noch einmal nachgelesen. Es wird explizit unterschieden zwischen Unterhaltsverpflichtungen für minderjährige oder für volljährige Kinder. Bei minderjährigen ist das wirklich nur der Betrag von 900 € zzgl. berufsbedingter Aufwendungen (beispielsweise in unserem Fall 72 € für Monatskarte). Bei volljährigen Kindern verbleibenden dem Unterhaltsleistenden mindestens 1.100 € zzgl. berufsbedingter Aufwendungen. |
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