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#1
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Hey ich bin neu hier und habe seit dem 01.09.2011 ein Problem.
Kurz zur meiner Person ich bin 25. Jahre alt habe jetzt meine Erstausbildung begonnen. Ich verdiene 766€ im ersten Lehrjahr im zweitem 804€ und im dritten 860€ und wohne zur Zeit noch bei meiner Mutter. Ich wollte bald ausziehen und jetzt ist die Frage ob mein Vater Unterhaltspflichtig ist? Er verdient ca. 3500€ netto. Meine Mutter fällt für den Unterhalt weg weil sie Frührente bekommt und den Rest vom Amt. Noch zu sagen ist das ich alles für die Ausbildung getan habe und davor eine Einstiegsqualifizierung gemacht habe. Davor habe ich auch Maßnahmen gemacht und mich zwischen drin auch immer beworben habe. Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen. Danke schon mal im vorraus ![]() Gruß Stefan Geändert von StefanL (25.09.2011 um 21:26 Uhr) |
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#2
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Nach all dem was ich bisher erfahren habe, steht dir bei dem Einkommen kein Unterhalt mehr zu.Dein Verdienst reicht aus um dich selber zu versorgen.Dir steht ja auch noch das Kindergeld zu.Es unerheblich was dein Vater verdient.Ich weiss auch nicht wo dein Problem ist.Wenn dein Geld für eine eigene Wohnung nicht ausreicht, dann bleibe doch da wo du bist und mache deine Ausbildung fertig.Ich denke mit 25 Jahren wäre es dir eher möglich gewesen eine Ausbildung zu machen.Irgendwann muss man auf eigenen Beinen stehen und sich nicht plötzlich dann an das Portmonee der Eltern erinnern.
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#3
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Früher war es nicht möglich wegen einer chronischen Krankheit und mein Vater hat noch nie Unterhalt gezahlt auch wo ich klein war...
Mir geht es einfach nut darum das wenn mir was zu steht das ich es langsam auch bekommen sollte weil ich möchte auf eigenen Beinen stehen und das geht leider nicht mit dem Gehalt und ich glaube nicht das mir noch Kindergeld zu steht weil ich ü25 bin ich hoffe ich bekomme noch andere Antworten... |
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#4
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Also Kindergeld steht Dir bis zum vollendeten 27. Lebensjahr zu.Zuzüglich deinen angegebenen Beträge was Du in der Ausbildung bekommst, ist das sicherlich ein Betrag von dem man Leben kann, wenn auch mit Einschränkungen.Ich selber bin das beste Beispiel, denn ich bin auf meinen Selbstbehalt runtergestuft und der liegt bei 950 Euro.Du wirst da wohl keine riesigen Partys feiern können, aber es geht.
Auf jeden Fall wirst Du allen Anschein nach keinen Unterhalt von deinem Vater bekommen.Warum er auch nie gezahlt hat, ist jetzt wohl zu spät drüber nachzudenken. |
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#5
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Kindergeld gibts schon eine ganze Zeit lang nur noch bis zur Vollendung des 25. LJ. Zeiten z. B. des Grundwehrdienstes können noch hinten dran gehangen werden, das wars. Nur noch Behinderte, die vor dem 25. LJ behindert wurden, können länger KG bekommen.
Turtle |
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#6
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Danke für die schnellen Antworten.
Also sieht es ganz so aus das mir kein Unterhalt zu steht :S |
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#7
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Hallo Stefan
von den Eltern steht Dir kein Unterhalt mehr zu. Familienrechtlich hättest Du einen Anspruch von 670€, bei eigener Wohnung. Diesen Bedarf deckst Du aber mit Deiner Ausbildungsvergütung selber. Nach Punkt 13.2. der unterhaltsrechlichen Leitlinien der OLG, wird das Einkommen des Kindes auf den Bedarf angerechnet. Damit ist Dein Bedarf gedeckt. LG chico |
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#8
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Okay Danke
![]() Gruß Stefan |
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