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#1
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Hallo
und zwar möchte ich mit meinem Partner zusammen ziehen. Er geht arbeiten und wenn Lohn kommt dann sind das ca.1200€ ich selber gehe auch arbeiten verdienst ca. 850€.Die Wohnzng würde 600€ kosten wir haben ein gemeinsames Kind und eins was ich mitgebracht habe beide gehen in die Einrichtung Kita und Schule mit Hort.Mein Problem ist jetzt mein Partner hat noch 2 Kinder aus erster Ehe sind aber geschieden nun geht es um den Unterhalt wie verhält sich das nun was müsste er bezahlen an Unterhalt??? Wen unsere beiden einkommen berechnet werden was fällt aussehr die Miete und Lebensmittel in die Berechnung rein wie ist mit Kinderbetreuungskosten und Mittag essen Versicherungen Benzinkosten haben wir beide zusammen im Monat ca.300€.Da ich mit Ihm noch nicht zusammen lebe bekomme ich noch zusätzlich Hartz 4 ca. 200€ das würde ja bei einem Zusammenzug wegfallen. Ich hoffe mir kann jemand helfen. LG Maria |
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#2
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Hallo Maria,
Nun der Fall sieht so aus: Dein Partner ist seinen drei Kinder gegenüber zum Unterhalt verpflichtet(das gemeinsame + die 2 aus erster Ehe), sein Selbstbehalt liegt bei 950€ darin sind die Kosten für die Miete bereits enthalten. Die Rechnung sieht im Allgemeinem so aus: Jahresbrutto des Vorjahres inc. Überstunden,Weihnachtsgeld,Urlaubsgeld, Lohnsteuerrückvergütung, abzüglich der Sozialversicherungen und 5% als Berufsbedingte Aufwendungen(Achtung OLG beachten). Das wären dann etwa 1140€ Netto ( bei den jetztigen angaben), demnach kann also nur 190€ an Unterhalt gezahlt werden, diese summe wird durch die Kinder geteilt je nach Alter. ABER dein Freund ist verpflichtet sich einen Job zu suchen in dem er den MINDESTUNTERHALT leisten kann, Ich kann dir also keine aussagekräftige Auskunft geben, im Streitfall entscheidet das Gericht über die höhe. Sein Selbstbehalt kann bei deinem Einkommen nicht abgesenkt werden. gruß Sundown |
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