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#1
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Hallo zusammen,
muss ein Unterhaltsschuldner angeben das er oder sie ein zweites Konto besitzt? Rein theoretisch könnte dann das Einkommen gesplitten werden und man könnte den Unterhalt doch nicht genau berechen. Dieses wäre doch Betrug oder nicht? Würde mich über Antworten und Meinungen freuen. |
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#2
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Wenn jemand zum Unterhalt verpflichtet ist, muß er sein Einkommen angeben; auf wievielen Konten das "lagert",ist prinzipiell nicht entscheidend. Wenn du das Gefühl hast, da gibt jemand nicht sein "ganzes" Einkommen an und das sollte stimmen, macht der sich ja nicht nur in unterhaltsrechtlicher Hinsicht strafbar, sondern überhaupt, also beispielsweise im Hinblick auf Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung oder so. Also der richtige Weg wäre eben, die Einkommensverhältnisse regulär zu prüfen, nicht das Konto vordergründig und bei Verdacht auf Nichtangabe etc. einen Weg zu finden, dies nachzuweisen.
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#3
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[Ja natürlich. Alles andere würde ich als Betrug und zwar als Betrug am Kind ansehen.
Ich kann es nicht glauben, überhaupt auf solch eine Idee zu kommen. Die Kindesmutter kann doch auch nicht sagen - Kind du kriegst nur noch die Hälfte zu essen und nur 1 Socke, obwohl du 2 Füße hast. Geändert von katrinmo (10.12.2009 um 12:07 Uhr) Grund: Schreibfehler |
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