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#1
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Hallo,
ich habe aktuell einen 100 Euro "MiniJob" bei dem ich an unregelmäßigen Zeiten in der Woche 5 Stunden arbeiten muss, insgesamt 20 Stunden im Monat. Nun zwingt mich die Arge aber diesen Job aufzugeben um an einer schulischen Maßnahme in der Woche, jeweils Montag bis Freitag 8.00 bis 15.00 teilzunehmen. Nun meine Frage, darf die Arge mich zwingen diesen Job aufzugeben um an der Maßnahme teilzunehmen? Immerhin sind 100 Euro mehr im Monat eine Menge für einen Menschen. Mit freundlichem Gruß |
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#2
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wenn du die maßnahme machen mußt bekommst du mehr aufwandsenschädigung als 100 €.die können wenn ich richtig informiert bin bis 400 € jobs zur aufgabe verlangen.anders sieht es in der gleitzeit ab 401 € aus dann könnten sie dir nichts.auf jedenfall hast du dich bei der arge verpflichtet mind 3 stunden arbeiten zu können und diese schöpfen die aus
Wenzel |
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#3
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Hallo,
es ist ja eine rein schulische Maßnahme ohne Mehraufwandsentschädigung bei den Grone-Schulen. Das heißt im Endeffekt fehlen mir die 100 Euro. Den 100 Euro Mini Job den ich dadurch aufgeben muss habe ich mir selber gesucht und nicht durch die Arge bekommen, weswegen es mich interessiert ob sie einen dann zru Aufgabe einer "Arbeitstelle" zwingen können um an der schulischen MAßnahme teilzunehmen |
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