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2. Ausbildung

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  #1  
Alt 16.03.2010, 10:44
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Frage 2. Ausbildung

Hallo,

ich hab da mal eine Frage. Ich habe im Juli 2007 mrinr Ausbildung zur Bürokauffrau erfolgreich abgeschlossen. Danach bin ich in die Finanzbranche gerutscht, wo ich dann feststellen musste, das mir dies überhaupt nicht liegt. Naja im September 2007 bin ich dann schwanger geworden und es gab absolut keinen Arbeitgeber der mich eingestellt hat. Leider gottes musste ich dann im Januar 2008 Hartz 4 beantragen. Im Juni 2008 wurde dann meine kleine Tochter geboren und ich habe eine 2-jährige Erziehungszeit geplant. Dieses Jahr Februar meldete ich mich bei der Elterngeldstelle ab weil ich einfach wieder arbeiten möchte. Die Kleine geht mittlerweile in die Kindergrippe. Ich habe seitdem unzählige Bewerbungen geschrieben. Doch leider kam entweder nur Absagen oder gar keine Antworten. Ich bin dann zu meiner zuständigen Fallmanagerin gegangen und diese meinte, das ich schon zu lange aus dem Job raus bin und zu dem keine Berufserfahrung habe. Nach langem überlegen wollte ich mich dazu entschließen eine 2. Ausbildung zur Altenpflegerin anzufangen. Doch die vom Amt meinte das dürfte ich nicht, weil ich schon eine Ausbildung habe und zudem würde ich keine Leistungen mehr bekommen. Das ich kein BAB mehr bekomme, ist mir klar, aber kein Hartz 4? Ich mein Hartz 4 dient doch der Grundsicherung, oder? Sie hat selbst gesagt, das wenn ich die Ausbildung dennoch anfangen würde, ich 100% Chance habe auf eine anschließende Arbeit. Nur wie soll ich das anstellen, wenn ich keine Stütze bekomme? Ich hoffe Ihr könnt mir irgendwie helfen. Ich danke euch im Voraus. Anja
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  #2  
Alt 16.03.2010, 14:00
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Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.281
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Du bekommst kein H IV. Die wichtigste Voraussetzung für den H IV-Bezug ist, dass man als erwerbsfähiger Hilfebedürftiger dem Arbeitsmarkt permanent zur Verfügung steht, also jederzeit Einladungen des Amtes, Einladungen zu Bewerbungsgesprächen etc. wahrnimmt und auch sofort einen Job antreten kann. Dies ist bei Auszubildenden - egal in welcher Form - nicht gegeben.
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  #3  
Alt 17.03.2010, 13:16
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Beiträge: 2.098
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@ hee geil und ich dachte immer HIV könnte sich nur über Körperflüssigkeiten verbreiten!
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  #4  
Alt 22.03.2010, 14:00
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Beiträge: 3
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Aber mein Lebenspartner bekommt anteilig auch Hartz 4 und er hat einen festen Job und muss keine Termine wahrnehmen. Hartz 4 dient lediglich der Grundsicherung. Wenn diese nicht gegeben ist wird aufgestockt daher brauch man auch keine Termine.
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