2 Minijobs

  • Werden mehrere Minijobs bis 400 € mtl. ausgeübt, dann sind diese für die Beurteilung der Versicherungspflicht zusammen zu rechen. Wird insgesamt der Betrag von 400 € überschritten, dann sind alle Minijobs versicherungspflichtig. Die beteiligten Arbeitgeber haben die entsprechenden Arbeitnehmeranteile vom Lohn einzubehalten und mit ihrem Arbeitgeberanteil an die Einzugsstelle abzuführen.


    Das heisst, dass du dann nur ca. 635 € netto haben wirst. Etwa 224 € wären dann dein Freibetrag.

  • Werden mehrere Minijobs bis 400 € mtl. ausgeübt, dann sind diese für die Beurteilung der Versicherungspflicht zusammen zu rechen. Die beteiligten Arbeitgeber haben die entsprechenden Arbeitnehmeranteile vom Lohn einzubehalten und mit ihrem Arbeitgeberanteil an die Einzugsstelle abzuführen.



    Das werden BEIDE Arbeitgeber nicht machen, da somit jeder der sog. MINIJOBs ein Versicherungspflichtiger Job wird und die Arbeitgeber somit Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.


    Das Amt wird sie wie 1 Vollzeitjob berechnen da Monatliche Einnahmen über 401,-€ als Vollzeitstelle gesehen werden.

  • Die Frage ist dann: 800€ für nur einen Job oder bezogen auf beide 400€ jobs?


    Bei dem 800 Euro wäre es ein Job. das wäre das gleiche arbeitgeber bei dem ich jetzt angestellt bin.Ich würde also dann 30 Stunden arbeiten. diese Firma in der ich arbeite da ist es so das da mehrere Firmen ineinander fließen aber immer der gleiche Inhaber. Ich hätte da die möglich zwei 400 eurojobs zu machen. Egal welche Variante ich nehme ich würde weiter ergänzt harz4 bekommen , da ich kein unterhalt bekomme für meine Kinder und ich alleinerziehend bin. Ich weiß nur nicht welche Variante besser ist.

  • ich würde die umwandlung in den 30 Std. job nehmen und vor Beginn noch das Einstiegsgeld dazu beantragen, das wird nicht auf die Leistungen anegrechnet. Hast du denn keinen Anspruch auf UVG oder ist das schon ausgelaufen? Den Zuschlag für Alleinerziehende wirst ja auch bekommen.