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2 Minijobs - Krankenversicherung??

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  #1  
Alt 04.08.2011, 22:36
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Beiträge: 1
Frage 2 Minijobs - Krankenversicherung??

Hallöchen,

ich habe folgendes Problem, auf das ich bisher noch absolut keine Lösung finden konnte...

Ich arbeite auf 400,- - Basis in einer Firma... nun ist am 12.07.11 noch ein neuer Job auf 400,- - Basis für mich dazu gekommen (bisher noch Probezeit auf Kurzarbeit-Vertrag, werde aber definitiv übernommen).
Laut Minijob-Zentrale muss ich nun beide Jobs auf Lohnsteuerkarte laufen lassen (einen auf Kl.1 und einen auf Kl.6 ), da ich bei beiden keine 400,- im Monat erreiche und daher beide Jobs quasi wie 2 Hauptbeschäftigungen behandelt werden...

Mein Problem ist nun, dass ich eigentlich meine Krankenversicherung selber zahlen muss (140,- monatlich), da ich gesetzlich nicht versichert bin (bekomme keine Hilfe vom Amt, bin zu alt m über meine Eltern versichert zu werden und bin auch (noch) nicht verheiratet), das mache ich allerdings nicht, da ich es mir schlichtweg nicht leisten kann, 140,- monatlich zu zahlen... Bisher ist meine KK noch nicht auf mich zugekommen und ich musste seitdem auch nicht mehr zum Arzt gehen, von daher ist die karte nicht genutzt worden und somit der KK wohl auch (noch) nichts aufgefallen... trotzdem gefällt mir diese Situation ganz und garnicht, zumal ich weiss, dass ich die nicht gezahlten Monate sowieso nachträglich zahlen muss, das habe ich schon gelesen...

Und nun kommen Probleme meiner Weisheitszähne hinzu, die mir nicht nur Zahn - sondern auch Magenschmerzen machen.
Wenn mein neuer, zweiter Job der Minijobzentrale mitgeteilt wird, bin ich ja automatisch verpfichtet, meine Lohnsteuerkarte(n) beim AG einzureichen... aber ab wann bin ich dann gesetzlich versichert und kann zum Zahnarzt?
Bisher habe ich ja noch den Kurzzeit-Vertrag, bekomme aber schon Gehalt.

Lange möchte ich meine Zahnprobleme nämlich nicht hinausschieben, will aber auch nicht die Behandlung selber zahlen müssen oder von der KK in Rechnung gestellt bekommen, wenn sie merken, dass ich die Karte genutzt habe, aber meine Beiträge nicht zahle... daher will ich warten, bis ich wieder gesetzlich versichert bin... aber wann ist das? Sobald mein neuer Arbeitgeber den Job der Minijobzentrale gemeldet hat? Kann ich das auch selber machen? Denn die Personalchefin ist jetzt 2 Wochen in Urlaub und so lange warten will ich echt nicht mehr...

Ich hoffe, ihr habt einen Rat für mich... bin echt verzweifelt.

GLG,
Shalimaar
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  #2  
Alt 04.08.2011, 23:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.285
Standard

Könnte auch mit der Pflichtversicherung problematisch werden, denn:

Zitat:
(3a) Der Anspruch auf Leistungen für nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherte, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ruht nach näherer Bestimmung des § 16 Abs. 2 des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Satz 1 gilt entsprechend für Mitglieder nach den Vorschriften dieses Buches, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ausgenommen sind Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach den §§ 25 und 26 und Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind; das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__16.html

Ggf. solltest du mal in einem Krankenkassenforum nachfragen. Hier geht es ja um ALG 2...

Turtle
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