Anspruch auf Beschäftigung

  • Hallo,
    Ich habe seit 4 Jahren einen Minijob als Kurierfahrer mit vollem Verdienst (450 €). Vor einem halben Jahr wurden 3 neue Fahrer eingestellt und seitdem werde ich im Gegensatz zu diesen nur noch selten eingesetzt mit natürlich erheblichen Verdiensteinbußen bis gegen 0. Ich habe die Arbeit immer gut erledigt, auch immer zur Zufriedenheit des Arbeitgebers. Bevor ich diesen dazu befrage, hätte ich gerne gewusst, wie die Rechtslage dazu ist. Kann man einfach neue Leute einstellen und andere dafür ohne Bezahlung zuhause lassen? Sozusagen eine Kündigung durch die Hintertür? Ich habe übrigens einen vorschriftsmäßigen unbefristeten Arbeitsvertrag und auch sonst verhält sich der Arbeitgeber eigentlich immer korrekt, z.B. Mindestlohn. Danke für eure Antworten.

  • Geringfügige Beschäftigung, Arbeitszeit maximal 52 Stunden, Monatslohn bis 450 €, Stundenlohn 8,50 €/h, Vertrag unbefristet. So ist es im Vertrag formuliert. Aber darum geht es ja nicht, sondern um die Frage, ob man durch Neueinstellungen einfach auf`s Abstellgleis geschoben werden darf, denn der Arbeitsaufwand ist der gleiche geblieben.

  • Der Vertrag ist irgendwie nicht ganz eindeutig : Arbeitszeit Maximal bis ....., das heisst es sind keine Mindeststunden angegeben, Verdienst - bis 450,- also nicht fest vereinbart, sieht meiner Ansicht nach so aus wie Flexibel einsetzbar.

  • Aber auch bei Verträgen "auf Abruf" gibts gesetzliche Regelungen zum Mindeststundenumfang. Nur weiß es ja der TE besser, welche Angaben nötig sind, seine Frage zu beantworten. Ist schon komisch: man hat keine Ahnung, weiß aber, welche Daten zum Beantworten der Fragen nötig sind...