|
|||||||
- Anzeige -
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo zusammen,
ich hoffe hier eine Antwort auf meine Frage zu bekommen. Es ist alles ein wenig kompliziert. Mein Mann arbeitet Vollzeit, ich bin momentan noch zuhause, wir haben noch ein Kind. Da mein Mann zuwenig verdient, stocken wir auf und bekommen monatlich ca. 350 Euro. Jetzt habe ich einen Aushilfsjob in Aussicht, zunächst allerdings nur als Vertretung, also ca. 1-2 Wochen, eventuell sogar kürzer. Ich würde jetzt gerne wissen, ob ich auch einen Freibetrag habe und ob sich dieser nach den normalen Standards berechnet, also 100 Euro Sockelbetrag plus 20% usw, oder ob mir alles angerechnet wird. Wäre es sehr unverschämt, das direkt beim Amt nachzufragen? Vielleicht kann ja auch hier jemand weiterhelfen. Ich danke schon einmal im Vorraus. |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Brauchst du nicht zu fragen. Deine Infos sind korrekt. 100 Euro Grundfreibetrag + 20% vom Rest, wenn du unter 800 Euro brutto verdienst. Wenn du darüber hinaus noch verdienst, dann gibts da nochmal 10%.
Turtle |
|
#3
|
|||
|
|||
|
Danke für die schnelle Antwort!!!
Nur um noch einmal sicherzugehen, dass ichs richtig verstanden habe, wenn ich jetzt 160 Euro verdienen würde, dürfte ich 112 Euro behalten und der Rest würde angerechnet werden? |
|
#4
|
|||
|
|||
|
Genau so.
Turtle |
|
#5
|
|||
|
|||
|
Hallo wuselschnusel,
Es wäre niemals unverschämt, beim Behördli direkt nachzufragen. Detaillierter kann es ablaufen, wenn vorab ein Termin vereinbart wurde. Fragsteller hat nötige Papiere zur Darlegung der Unterhaltsbestreitung dann mit. mfg allo |
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| [mit Partner] Aufstocker | mani | Anspruch und Leistungen | 2 | 26.10.2010 06:39 |
| Kann man auch als Aufstocker zu 1- EUR Job gezogen werden? | Spejbl | Ein Euro Job | 1 | 13.06.2010 11:12 |
| [mit Partner] Weiterbildung Anspruch als Aufstocker | broexel | Anspruch und Leistungen | 5 | 30.04.2010 21:33 |
| Aufstocker | gentleboy | Anspruch und Leistungen | 5 | 25.03.2010 13:44 |
| Freiberufler - Aufstocker | KlausM | Anspruch und Leistungen | 3 | 20.09.2009 18:33 |