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bedarfsgemeinschaft + 2x 400euro

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  #1  
Alt 27.02.2008, 15:41
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Registriert seit: 27.02.2008
Beiträge: 3
Standard bedarfsgemeinschaft + 2x 400euro

Hallo ich habe eine frage.
und zwar leben wir in einer bedarfsgemeinschaft zu dritt,mutter + 2kinder von 19 und 24 jahren.
wir bekommen alle drei arbeitslosengeld 2 .
mutter 347euro ,1.kind je 278euro - 154 euro kindergld,2.kind 278euro.
meine schwester und ich haben vor kurzem beide einen 400euro basis job angefangen.
nun ist meine frage,wieviel uns angerechnet wird vom hartz4 und die wichtigste frage ist,darf meiner mutter auch etwas angerechnet werden,wenn uns schon etwas angerechnet wird?
ich war der meinung,das meiner schwester und mir etwas angerechnet wird und meine mutter nicht.
ich dachte,das wir von den 400euro,jeweils 160euro behalten dürfen und der rest zieht sich die koba ein.
doch nun kam alles ganz anders.
meiner schwester und mir wurde das geld angerechnet und meine mutter bekommt garnix mehr.ist das rechtens?
blicken alle nicht mehr durch und wirklich ahnung haben wir auch nicht.
wär sehr schön,wenn mir jemand helfen könnte und genau sagen kann,wieviel wer behalten darf und ob das so stimmt,das die koba an meine mutters geld ran geht.
liebe grüße
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  #2  
Alt 28.02.2008, 12:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.963
Standard

Hallo Kleene 0209!

Deswegen heisst es ja auch Bedarfs-Gemeinschaft! Für euch alle wird der Bedarf ermittelt den Ihr zum Leben benötigt. Also Miete, Heizkosten und der Regelsatz (inklusive Kindergeld)!

Dieser Gesamtbedarf ist der Betrag den Ihr nötig habt um den Lebensunterhalt bestreiten zu können!

Mit 2 x 400 € verfügt Ihr somit schon mal über 800 € alles was dann noch benötigt wird wird von der ARGE in ALG II Leistung ausbezahlt. Somit verbleibt nur noch ein kleiner Betrag den die ARGE ( die Kommune / der Staat) dazu leisten muss, damit dieser Mindestlebensstandard gesichert ist.

Selbstverständlich wird die ARGE die 160 € Freibetrag einmal berücksichtigt haben, wenn nicht nachfragen!

Aber dieser freibetrag gilt für die gesamte Bedarfsgemeinschaft und nicht für jede Person einzeln!

Gruß
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