EU geförderte Trainingsmaßnahme

  • Hallo,
    also ich weiß nicht ob das für alle Massnahmen gilt, jedoch steht Dir im "Normalfall" außer den Fahrtkosten noch eventuell Arbeitsbekleidung(soweit ich weiß max. 100?) Kinderbetreeungskosten(max. 130? je Kind) und Kosten für eine auswärtige Unterkunft zu. Ebenfalls werden die Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren übernommen. Wie gesagt weiß ich nicht ob dies für jede Maßnahme gilt, bei mir war es jedenfalls so. Die Fahrtkosten musste ich vorlegen, genau wie die Arbeitsbekleidung.Da ich keine auswärtige Unterkunft hatte und mein Mann die Kinder versorgt, hatte ich auf dieses Geld natürlich keinen Anspruch. LG Dani