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Hartz4 - Kind - 400Euro Job - Ausbildung

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  #1  
Alt 23.04.2008, 17:56
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Beiträge: 2
Standard Hartz4 - Kind - 400Euro Job - Ausbildung

Hallo zusammen.

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen...

Ich bin verheiratet und haben eine Tochter (3Jahre). Mein Mann ist noch in Ausbildung. Ich bekomme für mich und meine Tochter Hartz4
312,00 Euro für mich, 54,00 Euro für meine Tochter (208 Euro - 154 Euro Kindergeld) und jeweils 129,00 Euro für Unterkunft und Heizung. Also zusammen 624Euro...

Ich werde ab Mai einen 400 Euro Job annehmen... was wird in welcher Höhe angerechnet und abgezogen? Nur das was ich bekomme oder auch was von dem was meine Tochter bekommt?

Desweiteren kann ich dort, wo ich den 400 Euro Job annehme auch ab August meine Ausbildung machen. Da ich die Ausbildung in Teilzeit machen werde, wird mir natürlich meine Ausbildungsvergütung auf meine Stunden reduziert. Müsste dann etwa 360 Euro Brutto sein...Da ich schon eine Ausbildung habe und es auch keine schulische Ausbildung ist, bekomme ich weder BAB nöch BAföG. Bekomm ich dann noch was Amt dazu? Denn von den 360 Euro gehen noch die Abzüge ab und wenn ich noch Spritkosten abziehe, bleiben mir etwa 150 Euro. Nur davon kann ich ja nicht leben? Meine Tochter bekommt doch dann weiterhin Hartz4 oder?

Wäre super wenn mir da jemand Auskunft drüber kann....

Schon mal vielen Dank
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  #2  
Alt 24.04.2008, 14:38
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Beiträge: 2
Standard

Ist das richtig das meine Ausbildungsvergütung dann genauso berechnet wird wie mit dem 400Euro Job?
Wenn ich keine finanzielle Unterstützung bekomme, dann brauch ich die Ausbildung ja erst gar nicht anfangen, weil ich ja dann quasi nichts zum leben habe....
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  #3  
Alt 24.04.2008, 18:17
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Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
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Hallo,

grundsätzlich besteht kein Anrecht auf die Finanzierung einer zweiten Ausbildung.
Du solltest dies unbedingt im Vorfeld mit der Arge besprechen, da du aus dem Leistungsbezug rausfallen kannst wenn die Arge nicht ihr ok. zur zweiten Ausbildung gegeben hat.

Das Lehrgeld gilt abzüglich der Freibeträge als Einkommen und wird auch dementsprechend auf das Einkommen der BG angerechnet.
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