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#1
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Guten Tag,
ich weiß,diese Frage wurde schon hundertmal gestellt,aber ich kann nicht so recht die richtige Antwort auf für diesen speziellen Fall in diesem Forum finden. Folgender Fall: Der Sohn der Familie wohnt zu Hause. Er ist Student und bekommt den Höchstsatz an BaFöG und will sich in den Semesterferien durch einen 400€-Job was dazu verdienen.Die Mutter befindet sich gerade in einer Ausbildung. Der Vater ist arbeitslos und bezieht Hartz IV. Werden die 400€ in irgendeiner Weise beim Vater mit angerechnet? mfg Gesine |
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#2
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Ich nehme an das alle drei eine BG bilden wenn der Sohn noch zu Hause lebt.Insofern gelten die 400 Euro als Einkommen und werden bis auf einen Freibetrag angerechnet.
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#3
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Danke für ihre Antwort.
Daraus ergeben sich mir aber noch zwei weitere Fragen: 1. Gilt dieser Freibetrag für die gesamte BG oder für jede Person einzelnt? 2. Wie viel würde genau übrigbleiben von den 400€ bzw. welche Auswirkungen hätte es auf die Höhe des Betrages, die der Vater bekommt? mfg Gesine |
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#4
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Nein, der Sohn fällt aus der BG raus, er ist nur HG-Mitglied und kann nebenher verdienen, was er will. Lediglich dem Bafögamt müßte er das mitteilen.
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#5
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Das wäre ja eine sehr erfreuliche Nachricht.
Könnten Sie mir dafür einen Gesetzesauszug vorlegen, bzw mir netterweise schreiben vorher Sie Ihr Wissen beziehen? Aus welchem Grund gehört der Sohn nicht mehr mit zur BG? mfg Gesine |
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#6
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Mein Sohn ist 22 Jahre alt und gehört nicht mehr zu BG (das geht aus unserem H IV-Bescheid hervor). Er zählte nur noch zur HG = Hausgemeinschaft und lief zahlenmäßig komplett mit Null durch. Also wie gesagt - aus eigener Erfahrung. Daher wird auch sein "Mietanteil" nicht mehr übernommen (auch ein Indiz) und die Belastung nur noch auf meine Tochter und mich aufgeteilt, also falsch: sie wird getrittelt, aber wir erhalten nur zwei Drittel.
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#7
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Ach so ja - und der Grund (nach dem gefragt ist) ist derjenige, dass er eigenes Einkommen hat. Das verhält sich also in solchem Fall genauso, wie bei Auszubildenden, die durch die Ausbildungsvergütung eigenständig sind.
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#8
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Ihr müßtet aber der ARGE mitteilen das der Sohn auf Grund seines Einkommens selbstständig ist und nicht für den Vater und die Mutter aufkommt ansonsten wird das Amt euch weiter als BG berechnen.
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#9
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Du darfst egal, ob du zu Hause wohnst oder allein 400 Euro zusätzlich zum Bafög verdienen. Das wird nicht bei deinen Eltern angerechnet, das ist dein Einkommen. Wenn du nicht über die Grenze von 400 Euro monatlich (!!!) kommst, ist doch alles wunderbar.
Vor allem, weil du ja nur in den Ferien arbeiten möchtest. Eltern bekommen für ihre Kinder Kindergeld, wenn diese nicht mehr als 7600 Euro Brutto im Jahr verdienen. Bafög zählt nur zur Hälfte als Einkommen. Das heißt du darfst noch 4000 euro dazuverdienen, ohne, dass deine Eltern das Kindergeld gekürzt bekommen. Ich glaube sogar, davon werden noch einmal 920 Euro Werbekostenpauschaule dazugerechnet, also ist dein Puffer noch rund 5000 Euro im Jahr bei dem Höchstsatz. Somit sind locker 400 Euro pro Monat drin, die du dazu verdienen darfst.
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