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Künstl. Nebentätigkeit anrechnungsfrei?

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  #1  
Alt 24.08.2006, 11:48
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Beiträge: 1
Standard Künstl. Nebentätigkeit anrechnungsfrei?


Hi,
weiß jemand, ob Einnahmen (1.1.-31.12.2005), wenn sie aus einer künstlerischen (Neben-)Tätigkeit stammen oder vergleichbar aus einer, wie der eines Übungsleiters o.ä., gemäß §3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes, wo sie bis zur Höhe von 1.848,- als steuerfrei berechnet werden, dem Einkommen von Hartz IV angerechnet werden? Oder ob sie als Einnahme auch fürs Jobcenter (wie fürs Finanzamt) anrechnungsfrei sind?
Präziser: Werden diese Einnahmen seitens des Jobcenters als Einnahmen berechnet - wie alle anderen - oder werden sie anders berechnet? Gar nicht berechnet?
Muss/kann man dem Jobcenter gegenüber per Einnahmen-Überschuss-Rechnung diese Einnahmen mit den realen Kosten gegenrechnen oder darf man bei einer eventuellen Gegenrechnung die pauschalen 1.848,- Euro als Ausgaben ansetzen? Was von all dem wäre richtig?
Und gibt es hierbei ebenfalls eine Unterscheidung der Zeiten von vor dem 1.10.2005 und danach?
Fragen über Fragen... Ich hoffe, jemand von euch kann auch hier Licht ins Dunkel bringen!

Grüße - Amy
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