Minijob: Stimmt die Berechnung?

  • Hallo.
    Auch ich habe hier mal eine Anfrage zur Berechnung.


    Ich bin alleinerziehender Vater eines 19 jährigen Sohnes der noch zur Schule geht.
    Wir beiden bilden also zusammen eine Bedarfsgemeinschft und beziehen Hartz4.
    Mein Junge hat vor zwei Monaten einen 400€ Job angenommen. Bei diesem Job verdient er auf Grund der Stundenzahl aber nur ca. 150€ im Monat. Ich habe das dann so beim Jobcenter angegeben und die nette Dame am Tel. meinte das sie dann erstmal 200€ einbehält und dann sehen wir weiter wie es sich entwickelt. Ich habe mir dann erstmal nichts dabei gedacht.
    Ich habe ihr dann im letzten Monat die Lohnabrechnung(153€) meines Jungen eingereicht und habe noch etwas über 37€ ausgezahlt bekommen.
    Also irgendwie verstehe ich das alles nicht ganz.
    Ohne diesen Job wurden mir als einsetztbares Einkommen 154€ bereinigtes Kindergeld angerechnet.
    Jetzt mit Job 184€ Kindergeld in voller Höhe plus dem Verdienst meines Sohnes.


    Auf dem geänderten Bewilligungsbescheid sieht das dann so aus:


    Kindergeld 184€
    nichtselbständige Arbeit 153,57€
    Freibetrag Erwerbseinkommen -110,71€
    Summe bereinigtes Einkommen 226,86€


    Zu alle dem habe ich nun zwei Fragen.


    1. Wenn nun das Kindergeld als Einkommen voll angerechnet wird, muss es dann nicht auch im Freibetrag auftauchen?
    Also ich meine Kindergeld+Einkommen-100€+20%

    In meinem Fall
    Kindergeld 184€
    nichtselbständige Arbeit 153,57€
    Freibetrag Erwerbseinkommen -147,51€
    Summe bereinigtes Einkommen 190,06€


    2. Wenn mir 200€ einbehalten werden und mein Junge 153€ verdient und mir noch 37€ erstattet werden...dann kann er auch zuhause bleiben und ich habe noch 10€ mehr.


    Mache ich einen Denkfehler oder stimmt da irgendetwas nicht?


    Gruss Almanach


  • Die erste Rechnung ist schon teilweise nachvollziehbar.
    Der Freibetrag von 100 € und den weiteren 20% gilt nur für erwerbseinkommen, wozu Kindergeld nicht zählt!
    nichtselbständige Arbeit 153,57€
    Freibetrag Erwerbseinkommen -110,71€


    Somit darf Dein Sohn 110,71 mehr behalten, als ohne den Job.
    Die Differenz von 42,86 wird mit den ALG II Leistungen verrechnet.


    Stutzig macht mich derzeit, dass ich dich Pauschale von 30 euro nicht wiederfinde. Da müsste ich mich auch erst nochmal belesen.


    Kindergeld zzgl der Differenz (184 + 42,86) sind 226,86



    dms


  • Stutzig macht mich derzeit, dass ich dich Pauschale von 30 euro nicht wiederfinde. Da müsste ich mich auch erst nochmal belesen.
    dms


    Erstmal danke für deine ausführliche Antwort.
    Meinst du die 30€ aus dem Kindergeld? Also 184€ und bereinigt 154€? Dazu wurde mir gesagt, das sobald mein Sohn Einkommen hat, auch das Kindergeld als Einkommen voll angerechnet wird. Deshalb kam ich ja auf die Idee das es nicht gerecht ist. Wenn das Kindergeld voll angerechnet wird dann muss es doch auch bei der Berechnung des Freibetrags mitberechnet werden. So dachte ich zumindestens.


    Vielleicht kannst du mir ja auch noch etwas zu meiner 2ten Frage sagen.
    Mir werden gleich von meinem Hartz4 Satz 200€ einbehalten. Mein Sohn bekommt von seinem Arbeitgeber 153,57€ und mir wurden dann noch 37,14€ erstattet. Wie passt das denn zusammen? Mein Sohn geht arbeiten und wir haben knapp 10€ weniger in der Tasche? Ich verstehe es nicht.


    Wenn mein Junge die 153,57€ verdient und davon 110,71€ behalten darf, dann schulde ich dem Jobcenter 42,86€. So wird da ein Schuh draus.
    Liege ich da richtig?


    Gruss Almanach