|
|||||||
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo,
da ich mich schon ein wenig umgeschaut habe, wurde mir schon ein Teil meiner Fragen beantwortet. Jedoch noch nicht alles. Von daher habe ich hier nun gleich zwei Fälle wo ich eure Hilfe bzw Meinung und Erfahrung brauche. 1.Fall: Nachzahlung Mein Freund und ich haben beide seit dem 01.01.2010 bis zum 30.06.2010 von der Arge Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezogen. Jedoch hatte mein Freund noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I. Dieses bekam er ca. im Mai ausgezahlt und von da an dann auch monatlich seine Leistung von der Arbeitsagentur. Nun hat die Arge ihm ein Schreiben geschickt, dass er zu Unrecht Geld bezogen hat. Und fordert das Geld von meinem Freund wieder zurück (welches er von der Arbeitsagentur bekommen hatte). Nun sind meine Fragen: 1. Müssen wir das Geld zurückzahlen, denn wir haben alles bereits ausgegeben. Teils mussten wir Schulden zurück zahlen die wir gemacht hatten. Da wir das Hartz IV Geld auch erst im März bekommen hatten(Antrag brauchte so lange) 2. Die Arge wusste von Anfang an, dass mein Freund noch einen Restanspruch von Arbeitslosengeld I besitz.(Da er so einen Bescheid einreichen musste). Das heißt die hätten es doch auch verrechnen können. 3. Uns wurde außerdem gesagt, dass wir garnichts mehr machen müssen, da dies eh eine Behörde quasi ist und die das von sich aus an die andere Behörde weiterreichen. 4. Wenn er doch zu Unrecht Geld bezieht, wieso bekommt er dann bei unserer Weiterbewilligung für Juni und Co immernoch Geld von der Arge und der Arbeitsagentur? 2. Fall: Zuverdienst Ich habe seit Januar 2010 einen 400€ Job, im Februar habe ich noch einen 400€ Job angenommen. Desweiteren beziehe ich Hartz IV. Obwohl ich dem Amt mehrfach gesagt habe das ich einen Nebenjob habe, haben sie nicht darauf reagiert und wollen nun Abbrechnungen sehen. Nach 5 Monaten. Und wollen wohl nun erst alles abrechnen. Könnt ihr mir sagen wie sich das nun zusammensetzt? 1. Wie rechnet sich der Freibetrag für zwei Jobs aus.. Beide laufen auf Lohnsteuer 1. 2. Muss ich dem Amt etwas zurückzahlen obwohl ich Ihnen längst bescheidt gegeben habe dass ich arbeite. 3. Wenn ich einfach vom Amt weggehe. Forschen die dann weiter nach und gehen weiter auf die Nachzahlung drauf ein? Edit: 4 Frage: Kann ich auch die Fahrtkosten mit dem Auto irgendwie mit Absetzten? Und wenn dann wie wird das berechnet? Bekomme ich die dann nochmal abgezogen wie beim Freibetrag? Auf aussagekräftige Antworten würde ich mich freuen. Geändert von Swatsch (25.06.2010 um 22:42 Uhr) |
|
#2
|
|||
|
|||
|
in beiden fällen wirst du zurückzahlen mussen. da hilft auch kein "weggehen" vom Amt.
|
|
#3
|
|||
|
|||
|
Muss ich alles zurückzahlen oder nur einen Teil?
|
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Zuverdienst | sysum | Anspruch und Leistungen | 1 | 16.11.2009 15:52 |
| zuverdienst | sylviak | Zuverdienst / Nebenverdienst | 7 | 08.11.2009 19:13 |
| 1€-Job + Zuverdienst | Wernere | Einkommensanrechnung | 5 | 21.10.2009 12:44 |
| Zuverdienst | überflüssig | Einkommensanrechnung | 2 | 01.10.2009 23:25 |
| [mit Partner] Zuverdienst | Jogi56 | Zuverdienst / Nebenverdienst | 1 | 23.09.2009 12:01 |